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Beobachter-Fall: Drittklässler in Fahrt

Text:
  • Gabriele Herfort
Ausgabe:
18/02

Müssen die Behörden auf einem gefährlichen Weg einen Schulbus einsetzen? Ja, sagt das Beratungszentrum des Beobachters und unterstützt eine Familie in ihrem Rekursbegehren – mit Erfolg.

Seit Jahren fährt ein Schulbus die Kinder der ersten und der zweiten Klasse von Attikon ZH nach Wiesendangen. Der zwei Kilometer lange Weg führt einer sehr stark befahrenen Strasse entlang, die teilweise kein Trottoir hat.

Familie Müller geht davon aus, dass der Bus auch für ihre Sarah und andere Kinder aus höheren Klassen fährt. Doch die Schulpflege ist da anderer Meinung. «Kinder ab der dritten Klasse können zu Fuss gehen», argumentiert sie. Ausserdem gebe es eine weniger gefährliche Alternative. Doch Müllers geben sich mit diesem Bescheid nicht zufrieden: «Es kann doch nicht sein, dass Kinder in diesem Alter zwei Kilometer bis zur Schule gehen müssen. Sie sind nicht nur den Gefahren des Strassenverkehrs ausgesetzt, sondern können auch Opfer von Gewaltverbrechen werden.»

Der Beobachter unterstützt das Begehren von Familie Müller. Folge: Die Winterthurer Bezirksschulpflege heisst den Rekurs teilweise gut: Für die dritte Klasse wird jetzt ein Schulbus eingesetzt. «Was dann in der vierten Klasse wird, das wissen wir noch nicht», sagt Familie Müller. «Wir sind erst einmal froh, dass der Bus für Sarah fährt.»

© Beobachter Ausgabe 18 vom 06. Sep 2002 - Alle Rechte vorbehalten

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