Berufliche Vorsorge
Neue Spielregeln
Am 1. Januar 2006 sind, als letztes Paket der ersten BVG-Revision, neue Bestimmungen in der beruflichen Vorsorge in Kraft getreten. Die wichtigsten Punkte:
- Werden Einkäufe in die Pensionskasse getätigt, darf dieses Geld innerhalb der nächsten drei Jahre nicht wieder in Kapitalform bezogen werden. Damit sollen Steuerschlupflöcher geschlossen werden.
- Wer Pensionskassengeld zum Erwerb von Wohneigentum bezieht, ist mit folgender Einschränkung konfrontiert: PK-Einkäufe sind erst wieder möglich, nachdem der Wohneigentumsvorbezug vollständig zurückbezahlt wurde.
- Neue Einschränkungen sind auch für Personen zu beachten, die aus dem Ausland zuziehen oder die früher als selbstständige Erwerbstätige Einzahlungen in die Säule 3a geleistet haben, die höher waren als übliche Pensionskassenbeiträge.
- Dafür gibt es Lockerungen für Frührentner: Die mit einer Frühpensionierung verbundenen Rentenkürzungen lassen sich neu durch zusätzliche Einkäufe kompensieren. Es ist jedoch Sache der einzelnen Pensionskasse, ob sie ihren Versicherten diese Möglichkeit anbieten will oder nicht.
© Beobachter Ausgabe 4 vom 16. Feb 2006 - Alle Rechte vorbehalten













Schlichten
Bei Streit zwischen Mieter und Vermieter ist die Schlichtungsbehörde die erste Anlaufstelle. Wie läuft eine solche Verhandlung konkret ab?