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Darf unsere kleine Tochter auf der Strasse Velo fahren?

Text:
  • Verena Walther
Ausgabe:
18/02

Unsere fünfjährige Tochter hat zu ihrem Geburtstag ein Kinderrad geschenkt erhalten. Nun möchte sie mit uns eine kleine Velotour machen. Ab welchem Alter dürfen Kinder eigentlich auf öffentlichen Strassen Velo fahren? Haben sie das Recht, das Trottoir zu benützen? Und wie stehts um den Versicherungsschutz? Florian K.

Verena Walther, Fachbereich Staat:

Eine frühzeitige Erziehung der Kinder zur Selbstständigkeit ist zwar in vielen Bereichen wünschenswert, im Strassenverkehr jedoch sehr gefährlich. Laut Gesetz dürfen Kinder generell erst ab dem siebten Geburtstag mit dem Fahrrad auf Strassen fahren. Im Weiteren müssen sie sitzend die Pedale treten können.

Die Eltern sollten zudem die gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung des Velos regelmässig überprüfen: Bremsen, Rückstrahler vorne und hinten sowie an beiden Pedalen, Glocke, Diebstahlsicherung, Vignette, bei Dämmerung und Nacht ein nach vorne weiss und nach hinten rot leuchtendes, ruhendes Licht. Ratsam: Abstandsanzeiger und Speichenreflektoren.

Die Vignette ist übertragbar und kann für mehrere Velos gebraucht werden. Wer jedoch bei einem Unfall keinen Kleber am Fahrrad hat, ist nicht versichert – selbst dann nicht, wenn die gültige Vignette zu Hause in der Schublade liegt. Und nicht vergessen: Kluge Köpfe schützen sich mit einem gut sitzenden Velohelm.

Vor dem siebten Geburtstag dürfen Kinder auf Trottoirs oder verkehrsarmen Wohnquartierstrassen das Radfahren üben. Sie müssen dabei auf Fussgänger Rücksicht nehmen und diesen den Vortritt gewähren. Seit Anfang August gilt ausserdem noch eine Neuerung: Kinder unter sieben Jahren dürfen in Begleitung einer erwachsenen Person auf Radwegen, in Tempo-30-Zonen und auf schwach befahrenen Nebenstrassen mit dem Velo fahren, wenn kein Trottoir vorhanden ist.

Eine Vignette ist überflüssig, denn das Kinderrad zählt als fahrzeugähnliches Gerät und ist deshalb keiner obligatorischen Versicherung unterstellt. Das gilt in der Regel auch, wenn das Kind verbotenerweise auf der Strasse fährt. Ihre Privathaftpflichtversicherung sollte die Schäden an der Gesundheit oder am Eigentum von Drittpersonen übernehmen, soweit diese nicht bereits durch eine Unfall- oder eine Krankenversicherung gedeckt sind. Sie können also den Wunsch Ihrer Tochter erfüllen. Damit sie sich auf der Tour sicher und stolz fühlt, ist die Anleitung durch die Eltern wichtig.

© Beobachter Ausgabe 18 vom 06. Sep 2002 - Alle Rechte vorbehalten

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