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Das neue Urteil

Baujurist auf Abwegen

Text:
  • Michael Krampf
Ausgabe:
18/06

Wer gegen ein Baugesuch Einsprache erhebt, wird wegen Erpressung bestraft, falls er für den Rückzug der Einsprache eine überrissene Entschädigung verlangt - so entschied das Bundesgericht.

Ein Baujurist hatte für seinen Klienten Einsprache gegen ein Bauprojekt in Aarau erhoben. Der Bauherr bot ihm 15’000 Franken, sofern die Einsprache zurückgezogen werde. Der Baujurist und sein Klient verlangten jedoch 820’000 Franken als «angemessene Entschädigung». Der Bauherr liess sich das nicht bieten und erstattete Strafanzeige. Resultat: Das Aargauer Obergericht verurteilte den Baujuristen und seinen Klienten wegen versuchter Erpressung.

Das Bundesgericht hielt jetzt fest, dass es grundsätzlich zulässig ist, sich den Verzicht auf eine Einsprache bezahlen zu lassen - unter der Voraussetzung, dass die Einsprache nicht aussichtslos ist und die verlangte Entschädigung in einem vernünftigen Verhältnis zu den behaupteten negativen Auswirkungen des geplanten Baus steht. Im beurteilten Fall konnte die geforderte, enorm hohe Entschädigung allerdings nicht als Gegenleistung für allfällige Nachteile betrachtet werden.

Bundesgericht, Urteil vom 12. Juni 2006 (6P.5/2005 und 6S.8/2006)




Dossier «Recht»


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© Beobachter Ausgabe 18 vom 30. Aug 2006 - Alle Rechte vorbehalten

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