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Das neue Urteil

Unerwünschtes Liebeskreuz

Text:
  • Rosmarie Naef
Ausgabe:
20/04

Das Bundesgericht besteht auf der Beseitigung eines haushohen «Liebeskreuzes» aus dem Garten eines Einfamilienhauses.

In der Schweiz gibt es über 80 «Liebeskreuze», weltweit sollen es rund 7000 sein. Diese blauweissen, nachts beleuchteten 7,38 Meter hohen Kreuze gehen auf die Seherin Madeleine Aumont zurück. Jesus soll ihr 1974 vergeblich aufgetragen haben, ein 738 Meter hohes beleuchtetes Kreuz zu errichten. 1996 soll er dann die Errichtung von «Liebeskreuzen» im Massstab 1:100 verlangt haben.

Ein solches Kreuz wurde im Kanton Solothurn in einem privaten Garten aufgestellt. Die nachträglich beantragte Baubewilligung wurde verweigert und der Abbruch des Kreuzes angeordnet. Das Bundesgericht sieht dadurch die Glaubens- und Gewissensfreiheit nicht verletzt. Es gehöre nicht zum absolut geschützten Kernbereich religiöser Betätigung, den Glauben Dritten ungefragt kundzutun, indem ein derartiges Kreuz im Garten aufgestellt werde. Dafür brauche es eine Baubewilligung, die sich nach kantonalem und kommunalem Recht richte. Die Baubewilligung wurde jedoch verweigert, weil das Kreuz das Quartierbild störe und nicht in eine Wohnzone gehöre.

Bundesgericht, Urteil vom 21. Juni 2004 (1P.149/2004)

© Beobachter Ausgabe 20 vom 30. Sep 2004 - Alle Rechte vorbehalten

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