Datenschutz
Und keiner sieht hin
Die Kantone sparen beim Datenschutz. Dabei müsste dieser ausgebaut werden, denn für den Schengen-Raum genügt die heutige Alibiübung nicht mehr.

(Bild: Archiv)
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Können persönliche Angaben durch die Behörden bearbeitet werden? Ist die Videoüberwachung im Eingangsbereich zu verantworten? Wichtige Fragen wie diese wurden kurzerhand zu Karteileichen erklärt – von einem Datenschützer, der seit Jahren einen grossen Pendenzenberg vor sich herschiebt und kein zusätzliches Personal bewilligt erhält. Er legte 120 Geschäfte, die älter waren als ein Jahr, unerledigt zu den Akten. So geschehen 2003 im Kanton Bern.
Der Berner Regierungsrat nahm die im Jahresbericht veröffentlichte Bankrotterklärung seines Datenschutzbeauftragten Markus Siegenthaler ungerührt zur Kenntnis. Korrigiert wurde lediglich die Optik: Seit 2004 sind die einzelnen Rechts- und Informatikdienste der Direktionen für den Datenschutz zuständig – die Verwaltung schützt und kontrolliert sich also selber. Ob neue Datensammlungen gesetzeskonform erfolgen, erfährt der Datenschutzbeauftragte nur noch indirekt: wenn betroffene Bürgerinnen und Bürger an ihn gelangen und den amtlichen Datenhunger kritisieren.
Die Aufgaben nicht erfüllt
Nicht viel besser geht es seinem Luzerner Amtskollegen: Für 2005 hat der Regierungsrat die Kapazitäten seines Büros von 140 auf 90 Stellenprozente reduziert. Im Jahresbericht beschreibt der Datenschutzbeauftragte Amédéo Wermelinger die Konsequenzen: «Die geplante Einführung des Überwachungskonzepts und die elektronische Nachführung des Registers der Datensammlungen sind dadurch in absehbarer Zeit verunmöglicht.» Konkret heisst das: Die Erfüllung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben muss warten.
Einzelfälle? Mitnichten. «Die Kantone nehmen einen Grossteil der gesetzlichen Aufgaben beim Datenschutz gar nicht wahr», sagt Beat Rudin, Geschäftsführer der Stiftung für Datenschutz und Informationssicherheit. Der ehemalige Datenschutzbeauftragte für den Kanton Baselland und Lehrbeauftragte für öffentliches Recht kennt die Materie: «Die Datenschutzaufsicht sollte nicht nur hinterher kontrollieren, sondern bereits vor der Bearbeitung von Daten beraten.» Dies gelte, so Rudin, sowohl für die datenbearbeitenden Behörden als auch für die Bürger und ihre Rechte. So steht es in praktisch allen kantonalen Datenschutzgesetzen.
Die personellen Ressourcen sind jedoch aus Spargründen überall knapp und meist ungenügend, wie eine aktuelle Erhebung Rudins zeigt:
- In den Kantonen Baselland, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Graubünden, Luzern, Solothurn, Tessin, Zürich und Zug verfügen unabhängige Datenschutzbeauftragte über personelle Ressourcen zwischen 50 und 520 Stellenprozenten. Ausserdem existiert im Kanton Freiburg eine Datenschutzkommission.
- In den beiden Appenzell, in Schaffhausen und Uri werden freiberuflich tätige Anwälte mit höchstens zehn Stellenprozenten zu kantonalen Datenschutzbeauftragten ernannt.
- In Glarus, Obwalden, St. Gallen, Thurgau und Waadt sind die Datenschutzbeauftragten mit meist weniger als zehn Stellenprozenten lediglich Anhängsel der Staatskanzlei, des Rechtsdienstes der Regierungskanzlei oder des Generalsekretariats der Finanzdirektion.
- Aargau, Genf, Jura, Neuenburg, Nidwalden, Schwyz und Wallis begnügen sich mit Datenschutzkommissionen. Diese sind meist im Milizsystem organisiert, beschränkt erreichbar und verfügen über knappste Ressourcen – oft nicht mehr als einen Briefkasten für Anfragen.
Beat Rudin wird angesichts dieser Zahlen deutlich: «Eine Aufsichtsstelle mit zehn oder noch weniger Stellenprozenten kann weder präventive noch kontrollierende Wirkung entfalten. Sie hat bloss noch eine Alibifunktion.»
Grassierende Unbekümmertheit
Konkret sieht sich etwa Manfred Arm, Datenschutzbeauftragter im Kanton Glarus, nur noch in der «Feuerwehrrolle für Anfragen von Privatpersonen – eine aktive Kontrolle erfolgt kaum». Arm ist beim Rechtsdienst der Staatskanzlei angestellt und soll für diese Aufgabe rund fünf Prozent seiner Arbeitszeit einsetzen.
Im viel grösseren Kanton Zürich sind dem Datenschutzbeauftragten zwar gut fünf Stellen zugebilligt, doch zufrieden tönt auch der verantwortliche Leiter Bruno Baeriswyl nicht: «Zwei Drittel der Anfragen können wir aus Kapazitätsgründen erst nach drei bis vier Monaten beantworten, in Einzelfällen dauert es über ein Jahr.»
Baeriswyl kann seine Funktion wenigstens unabhängig ausüben. Das ist nicht überall so. In mehreren Kantonen besteht das «Problem der zwei Hüte», wie Experte Rudin moniert: «Die Datenschutzaufsicht ist unvereinbar mit der Funktion in einer datenbearbeitenden Behörde.» In den Datenschutzgesetzen ist in der Regel die Rede von «fachlich unabhängig» oder «weisungsunabhängig». Irgendwo der Verwaltung angehängte Datenschutzbeauftragte werden dem Gesetzesauftrag also auch in dieser Hinsicht nicht gerecht.
Die grassierende Unbekümmertheit dürfte sich spätestens ab Anfang 2008 rächen: Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Schweiz den Schengen/Dublin-Vertrag mit der Europäischen Union umsetzen. In der massgebenden EU-Richtlinie und in einem Zusatzprotokoll des Europarats wird ausdrücklich eine «völlige Unabhängigkeit» bei der Datenschutzkontrolle verlangt. Das ist auch dringend nötig, geht es doch um neue Technologien wie biometrische Gesichtserkennungssysteme, Iris-Scan, den digitalen Fingerabdruck oder um den weitgehenden Datenfluss zwischen Privatfirmen und dem Staat bei der Terrorismusbekämpfung. Hier werden massenhaft Informationen gesammelt und ausgewertet, und das Grundrecht auf Datenschutz verlangt eine unabhängige Kontrolle.
Ende des Kantönligeistes?
Langsam dämmert es auch den Verantwortlichen. Zurzeit läuft eine Umfrage der Konferenz der Kantonsregierungen zur Umsetzung des Schengen-Rechts. «Unser Datenschutzorgan dürfte nicht mehr genügen», ahnt Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des St. Galler Justiz- und Polizeidepartements. Und: «Es scheint mir nicht sinnvoll, dass jeder Kanton für sich eine Lösung findet.» Vielmehr müsste der Bund Leitplanken für den Datenschutz in den Kantonen setzen. Eine späte Einsicht.
© Beobachter Ausgabe 22 vom 27. Okt 2005 - Alle Rechte vorbehalten













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