• Anzeige:


  • Natur, Umwelt, Ökologie: faszinierende Reportagen, Neues aus der Wissenschaft sowie Tipps für einen nachhaltigen Lebensstil

    Da will ich hin


  • Gartenforum

    In unserem neuen Gartenforum sind nicht nur Ihre Fragen, sondern auch die besten Gartentipps von erfahrenen Hobbygärtnern herzlich willkommen!

    zum Forum

  • Emblem1

    Lust auf Garten

    Planen, pflanzen, pflegen - Tipps für Einsteiger und erfahrene Gärtnerinnen

  • Anzeige:

Drohender Vermieter

Die Mietzinse freigeben?

Text:
  • Marc Caprez
Ausgabe:
21/04

Mehrmals habe ich den Vermieter mündlich auf Mängel in meiner Wohnung hingewiesen. Nun habe ich den Mietzins bei meiner Bank hinterlegt. Mein Vermieter verlangt, dass ich zahle, und droht mit der Kündigung. Was soll ich tun? Peter F.

Es ist besser, Sie geben die Mietzinse frei. Ansonsten könnten Sie tatsächlich in Zahlungsrückstand geraten, was ein guter Kündigungsgrund für den Vermieter wäre. Zudem gefährdet ein Zahlungsrückstand auch eine allfällige Erstreckung des Mietverhältnisses. Nehmen Sie nochmals Anlauf: Zeigen Sie dem Vermieter sämtliche Mängel in einem eingeschriebenen Brief an. Setzen Sie ihm eine realistische Frist, bis wann die Mängel zu beheben sind. Drohen Sie ihm an, dass Sie die Mietzinse hinterlegen werden, falls er die Frist ungenutzt verstreichen lässt. Werden die Mängel nicht innert Frist behoben, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsbehörde wenden. Diese gibt Ihnen dann das Konto für die Hinterlegung an. Entsprechende Musterbriefe und alle nötigen Adressen finden Sie auch auf beobachter.ch/HelpOnline.

© Beobachter Ausgabe 21 vom 14. Okt 2004 - Alle Rechte vorbehalten

created by snowflake productions gmbh