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Eingreifen oder nicht? So reagieren Sie angemessen

Ausgabe:
18/03

Schlimmes verhindern – oder gar erst verursachen?

Wer Auffälligkeiten in der Nachbarschaft wahrnimmt, bewegt

sich stets im Spannungsfeld zwischen berechtigter Sorge und

der Gefahr, die Privatsphäre des andern zu verletzen.

Deshalb sollten Sie als Erstes versuchen, das Beobachtete

einzuordnen:

  • Wie oft habe ich Auffälligkeiten beobachtet? Mehrere Male, in welchen Abständen? Kommen verschiedene Beobachtungen zusammen?

  • Haben andere Personen bereits Ähnliches beobachtet?

  • Wie ist meine Einstellung zum betreffenden Nachbarn? Ist seine Verhaltensweise durch kulturelle Unterschiede erklärbar? Sorge ich mich um das Wohl des Nachbarn oder missfällt mir einfach dessen Lebensstil?

Lässt sich die Besorgnis nicht aus der Welt schaffen,

können Sie als Nächstes mit einer Person Ihres Vertrauens

sprechen (Wohnpartner, Nachbarn, Lehrkräfte). Danach

stehen folgende nichtstaatliche Beratungsstellen zur Verfügung:

Telefon 143 (Die dargebotene Hand); Internet: www.143.ch

Elternnotruf Zürich, Telefon 01 261 88 66, 24h@elternnotruf.ch

Präventionsabteilung der Fachstelle für Alkohol-

und andere Drogenprobleme (SFA), Telefon 021 321 29 11

Das regionale Frauenhaus zum Schutz von misshandelten Frauen

Limita, Fachstelle zur Prävention sexueller Ausbeutung

von Mädchen und Jungen, Telefon 01 450 85 20, info@limita-zh.ch

Schliesslich können Sie an eine Amtsstelle gelangen,

beispielsweise an die Vormundschaftsbehörde oder das

Jugendsekretariat (oft auch Jugendamt genannt). Wichtig zu

wissen: Diese Stellen sind rechtlich verpflichtet, Abklärungen

zu machen respektive einzugreifen.

In Notfällen, vor allem bei offener Gewaltanwendung,

sollten Sie sich direkt an die Polizei wenden (Telefonnummer

117).

© Beobachter Ausgabe 18 vom 05. Sep 2003 - Alle Rechte vorbehalten

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