Eingreifen oder nicht? So reagieren Sie angemessen
Schlimmes verhindern oder gar erst verursachen?
Wer Auffälligkeiten in der Nachbarschaft wahrnimmt, bewegt
sich stets im Spannungsfeld zwischen berechtigter Sorge und
der Gefahr, die Privatsphäre des andern zu verletzen.
Deshalb sollten Sie als Erstes versuchen, das Beobachtete
einzuordnen:
- Wie oft habe ich Auffälligkeiten beobachtet? Mehrere
Male, in welchen Abständen? Kommen verschiedene Beobachtungen
zusammen?
- Haben andere Personen bereits Ähnliches beobachtet?
- Wie ist meine Einstellung zum betreffenden Nachbarn? Ist seine Verhaltensweise durch kulturelle Unterschiede erklärbar? Sorge ich mich um das Wohl des Nachbarn oder missfällt mir einfach dessen Lebensstil?
Lässt sich die Besorgnis nicht aus der Welt schaffen,
können Sie als Nächstes mit einer Person Ihres Vertrauens
sprechen (Wohnpartner, Nachbarn, Lehrkräfte). Danach
stehen folgende nichtstaatliche Beratungsstellen zur Verfügung:
Telefon 143 (Die dargebotene Hand); Internet: www.143.ch
Elternnotruf Zürich, Telefon 01 261 88 66, 24h@elternnotruf.ch
Präventionsabteilung der Fachstelle für Alkohol-
und andere Drogenprobleme (SFA), Telefon 021 321 29 11
Das regionale Frauenhaus zum Schutz von misshandelten Frauen
Limita, Fachstelle zur Prävention sexueller Ausbeutung
von Mädchen und Jungen, Telefon 01 450 85 20, info@limita-zh.ch
Schliesslich können Sie an eine Amtsstelle gelangen,
beispielsweise an die Vormundschaftsbehörde oder das
Jugendsekretariat (oft auch Jugendamt genannt). Wichtig zu
wissen: Diese Stellen sind rechtlich verpflichtet, Abklärungen
zu machen respektive einzugreifen.
In Notfällen, vor allem bei offener Gewaltanwendung,
sollten Sie sich direkt an die Polizei wenden (Telefonnummer
117).
© Beobachter Ausgabe 18 vom 05. Sep 2003 - Alle Rechte vorbehalten













Schlichten
Bei Streit zwischen Mieter und Vermieter ist die Schlichtungsbehörde die erste Anlaufstelle. Wie läuft eine solche Verhandlung konkret ab?