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Europareisen

Fällt die Visumpflicht?

Text:
  • Verena Walther
Bild:
  • Riedmiller/Caro
Ausgabe:
14/06

Frage: Meine Frau und ich stammen beide aus Kroatien und leben seit vielen Jahren in der Schweiz. Wir wollen in den Sommerferien mit unseren Kindern Europa bereisen. In der «Tagesschau» haben wir jetzt gehört, dass die Visumpflicht für Nicht-EU-Bürger ab diesem Juli wegfalle. Stimmt das tatsächlich, und gilt das in jedem Fall?

In der Schweiz lebende Ausländerinnen und Ausländer aus so genannten Drittstaaten mit Ausweis B und C benötigen nach wie vor ein Schengen-Visum, wenn sie in ein europäisches Land einreisen wollen. Erst mit der Inkraftsetzung des Schengen-Abkommens - voraussichtlich im Jahr 2008 - wird die Visumpflicht generell wegfallen.

Um die Situation der rund 500’000 Drittstaatsangehörigen mit Wohnsitz in der Schweiz zu verbessern, hat die Europäische Kommission beschlossen, ab dem 10. Juli kein Transitvisum mehr zu verlangen. Das heisst: Die Befreiung von der Visumpflicht gilt explizit nur für die Durchreise, und diese muss innerhalb von fünf Tagen erfolgen. In allen anderen Fällen, wie etwa bei Ferien, Shoppingtouren oder bei Besuchen von Verwandten, braucht es ein Visum.

Diese Übergangsregelung kommt vor allem Staatsangehörigen aus den Balkanländern zugut, die durch den Schengen-Raum reisen müssen, um in ihre Heimatländer zu gelangen. Die Schengen-Staaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Österreich, Schweden und Spanien sind verpflichtet, diesem EU-Beschluss nachzukommen. Die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern hingegen können die Übergangsregelung freiwillig anwenden. Bis spätestens am 1. August müssen sich diese Länder aber entscheiden, ob sie mitmachen wollen oder nicht. Die Empfehlung für Ausländerinnen und Ausländer, die durch eines dieser Länder reisen möchten: Fragen Sie bei der Auslandsvertretung des betreffenden Staats nach, ob dieser die Transitvisumpflicht aufheben wird oder nicht.

© Beobachter Ausgabe 14 vom 05. Jul 2006 - Alle Rechte vorbehalten

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