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Fiskus

Sans-Papiers auf dem Steueramt

Text:
  • Thomas Buomberger
Bild:
  • Stefan Kubli
Ausgabe:
7/05

Was geschieht eigentlich mit den eingereichten Steuererklärungen, wie ist diese Flut von Unterlagen zu bewältigen? Die Stadt Winterthur weist den Weg in eine papierlose Zukunft.

Pius Kuhn, stellvertretender Leiter des Steueramts Winterthur, holt in Sekundenschnelle die Steuererklärung des Autors auf den Computermonitor. Auf einem zweiten Bildschirm erscheinen etwa 30 Zeilen mit Begriffen in bester Steueramtssprache. Bei den meisten Positionen der Steuererklärung 2004 leuchtet es rechts aussen in sattem Grün. Lohnausweis stimmt, Berufsabzüge in Ordnung, Weiterbildungskosten tadellos.

Bei einigen Begriffen jedoch mahnt ein Orange zur Überprüfung. So scheint der Autor etwa in Sachen Spenden für seine Verhältnisse äusserst grosszügig zu sein. Verdächtig freigiebig, wie Kollege Computer findet. Die Sachbearbeiterin wird das genauer unter die Lupe nehmen. Bei einer Position schaltet der Rechner auf ein alarmierendes Rot. Will heissen: Hier stimmt etwas nicht. Verschiedene miteinander verknüpfte Positionen gehen nicht auf. Der Reporter lächelt verlegen. Tja, die Liegenschaftsbelege, schaurig kompliziert.

Wenn alles im grünen Bereich liegt – und das ist bei der grossen Mehrheit der Fall –, gibt der Steuerbeamte Gas. Kuhn drückt ein paar Tasten, und das System namens NEST verarbeitet die Angaben. In Sekundenschnelle erklärt das Programm sie für definitiv und verschickt gleich die Rechnung. In Winterthur wie auch in der Stadt Luzern ist die papierlose Verarbeitung der Steuererklärung weitgehend Wirklichkeit. Die Beamten sind von der zeitraubenden Routinearbeit entlastet und können sich den Ausnahmefällen widmen.

Pionierarbeit bei der Verarbeitung


Die beiden Städte sind vermutlich sogar europaweit führend: «Wir haben schon etliche Besuche aus deutschen Städten und Bundesländern erhalten, einmal sogar aus London», sagt Pius Kuhn, der wie seine Mitarbeitenden stolz ist, dass man in Winterthur Pionierarbeit geleistet hat.

Vorbei die Zeiten, da der Beamte Stück um Stück Papier in die Hand nahm und Zahl um Zahl verglich. In einem ersten Arbeitsgang registrieren meist Temporärangestellte die nach wie vor schriftlich eingegangenen Dokumente und bringen die Belege in die richtige Reihenfolge. Dann schiebt ein Angestellter die Unterlagen in den Scanner zur elektronischen Erfassung. Arbeit gibts, wenn die überwiegend von Hand eingetragenen Zahlen übers Schriftfeld hinausreichen oder unleserlich sind. Eine Mitarbeiterin nimmt sich dieser Fälle an. Die aufbereiteten Datensätze sind nun für die Überprüfung und die Verarbeitung am Bildschirm bereit.Von jetzt an kann man das Papier vergessen; es verschwindet im Archiv, wo es noch zehn Jahre ruht.

Der elektronische Steuerbeamte hat ein Regelwerk von etwa 130 Positionen verinnerlicht. Als Erstes überprüft er, ob die Belege, die unbedingt erfasst sein müssen, vorhanden sind. Das ist zum Beispiel der Lohnausweis oder der Beleg für den Abzug der dritten Säule.

Ein bestimmtes Soll ist zu erreichen


Doch der Rechner zieht auch seine eigenen Schlüsse. Wenn zum Beispiel bei einem Jahreseinkommen von 60000 Franken das Vermögen um 50000 Franken ansteigt, knallt er, ohne zu zögern, ein fragendes Orange auf den Bildschirm. Oder wenn der Alimentenbetrag, den der Mann zahlen muss, nicht gleich hoch ist wie derjenige, den die Empfängerin deklariert, siehts schwer nach Rot aus.

Schwacher Trost für alle Ertappten: Das System versucht sich ab und zu auch als Helfer der Steuerpflichtigen. Es meldet zum Beispiel, wenn jemand einen Abzug vergessen hat, etwa für die Berufstätigkeit der Ehefrau. Aber wie kommt der Computer darauf? «In dieses Regelwerk, das jährlich angepasst wird, fliessen nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen ein», sagt Kuhn, «sondern auch die Erfahrung unserer Mitarbeitenden.» Und für die hat sich die Verarbeitung der Steuererklärungen deutlich vereinfacht. Der Blick des grossen Bruders ist dabei aber noch schärfer geworden. Die Vorgesetzten können jederzeit überprüfen, welcher Steuerbeamte wie viele Erklärungen wie gut verarbeitet hat und wie hoch der Pendenzenberg ist. Sowohl in Winterthur wie in Luzern müssen die Angestellten eine bestimmte Zahl Fälle bearbeiten, in Luzern zum Beispiel 3200 Steuererklärungen von unselbstständig Erwerbenden pro Jahr.

Ein Vorteil der elektronischen Steuererfassung liegt darin, dass man bei Nachfragen wesentlich schneller und kundenfreundlicher reagieren kann. Früher musste man zuerst die Dossiers suchen und heranschleppen und dann die Kunden zurückrufen. Heute lassen sich die Steuerdaten mehrerer Jahre im Handumdrehen abrufen. Und ein weiterer Vorteil: «Unser System», so Kuhn, «kennt keine Tagesform und ist nicht Stimmungsschwankungen ausgesetzt.» Schon gut – die Fragen zur monierten Liegenschaftsabrechnung werden umgehend geklärt.

© Beobachter Ausgabe 7 vom 31. Mär 2005 - Alle Rechte vorbehalten

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