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Gegendarstellung

Leben auf der ewigen Baustelle

Ausgabe:
1/07

Die Gegendarstellung zu den Artikeln «Eigenheim: Leben auf der ewigen Baustelle» und «Editorial: Der Richter und seine Lenker» (Beobachter Nr. 25/06)

Mit richterlicher Verfügung des Gerichtspräsidenten des Bezirksgerichts Arbon vom 7. Dezember 2006 war dem Beobachter verboten worden, den Artikel «Eigenheim: Leben auf der ewigen Baustelle» zu veröffentlichen. Begründet wurde dieses Verbot vom Gericht mit der Missachtung einer richterlichen Verfügung vom 9. Oktober 2006 durch den Beobachter.

Bereits mit dieser Verfügung vom 9. Oktober 2006 war dem Beobachter gerichtlich verboten worden, einen Artikel zu veröffentlichen, der auf dem gleichen Sachverhalt basierte. In einer 79 Seiten langen Eingabe hatten die betroffenen Bauunternehmer aufgezeigt, dass die Behauptungen in diesem Artikel nicht zutreffen und sie in einem völlig falschen, ihren Ruf schädigenden Bild erscheinen lassen.

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Es erübrigt sich deshalb für die betroffenen Bauunternehmer, an dieser Stelle im Einzelnen auf die falsche Darstellung des Sachverhalts im Artikel «Eigenheim: Leben auf der ewigen Baustelle» einzugehen. Vielmehr wird dies im Rahmen der von den betroffenen Bauunternehmern bereits eingeleiteten Zivil- und Strafverfahren gegen die Verantwortlichen des Beobachters erfolgen.

Ausdrücklich zurückgewiesen wird der Vorwurf des Beobachters, der geplante Artikel sei von den betroffenen Bauunternehmern «in letzter Minute» verboten worden. Vielmehr war es der Beobachter, welcher die Betroffenen kurzfristig mit dem geplanten Artikel konfrontiert hatte und diesen keine andere Möglichkeit liess, als die Gerichte zu bemühen.

Auch der Vorwurf des angeblich bereits «ramponierten Rufs» eines der betroffenen Bauunternehmer trifft nicht zu. Vielmehr war es der Beobachter selber, welcher durch seine Berichterstattung den Ruf der betroffenen Bauunternehmer schädigte. So hatte der Beobachter bereits vor über einem Jahr Behauptungen über die Betroffenen verbreitet, obwohl die Publikation der entsprechenden Passage in einem Beobachter-Artikel zum Thema «Lücken im Gesetz» ebenfalls durch eine richterliche Verfügung verboten worden war. Auch zu diesem früheren Artikel laufen zivil- und strafrechtliche Verfahren.

Im Namen der betroffenen Bauunternehmen
Dr. Christian Rohner, Rechtsanwalt


Der Beobachter stützt sich in seinem Bericht auf Behörden, Handwerker, Bauexperten, Juristen sowie betroffene Bauherren. Er hält vollumfänglich an seiner Darstellung fest.


© Beobachter Ausgabe 1 vom 03. Jan 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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