Gerichtsfall
Zeuge, verzweifelt gesucht
Jahrzehntelang kaufte Jürg Brechbühl seinen Lesestoff in derselben Berner Buchhandlung. Bis er dort eines Tages von einem Ladendetektiv attackiert wurde. Brechbühl will jetzt nur eins: Gerechtigkeit.

Jürg Brechbühl ist ein Büchernarr. Mehr als 3'000 Bücher stehen in seiner Bibliothek. Er hütet sie wie einen Schatz – auch wenn er aufgrund einer Hirnverletzung kaum mehr lesen kann. Bücher sind eben nicht nur Lesestoff. Stauffacher in Bern war die erste Buchhandlung, die Brechbühl von innen sah. Sein Vater hatte ihn einst mitgenommen, damals war Brechbühl fünf Jahre alt. Glücklich der Buchhändler, der Büchernarren als Kunden hat. Ihre Bestelllisten sind lang, ihr Bücherhunger unstillbar. Unglücklich der Büchernarr, der von seinem Buchhändler enttäuscht wird. Seit gut drei Jahren kauft Brechbühl nicht mehr bei Stauffacher ein.
Am 23. Mai 2002, 18 Uhr, verlässt der heute 41-Jährige seine Lieblingsbuchhandlung an der Neuengasse mit Meyers Lexikon für Politik und Gesellschaft auf CD-ROM unterm Arm. Der Preis: 7 Franken und 95 Rappen. Es war ein Ladenhüter. Brechbühl bewegt sich ungelenk. Er ist müde, seine Behinderung macht sich bemerkbar. Brechbühl will nach Hause. Er geht hinter einer Mutter her, das Kind fragt: «Mami, was ist das?» und zeigt auf den Aushang eines Striplokals.
Jürg Brechbühls vergebliche Flucht
Gespannt wartet Brechbühl auf die Antwort, als ihn jemand von hinten anspricht, sagt: «Ich mache eine Personenkontrolle.» Der Mann ist allein, er trägt keine Uniform, er weist sich nicht aus, es ist Feierabendzeit. Das ist nicht der Moment, das Portemonnaie zu zücken, denkt sich Brechbühl und entgegnet: «Sicher nid!» Er will weitergehen. Der andere aber packt ihn, zerrt an seinem Rucksack. Jetzt sagt Brechbühl: «La mi in Rue, du Sougoof!» Darauf wirft ihn der Fremde mit einem Judogriff zu Boden. «Da hatte ich Angst und wollte nur noch weg», erzählt Jürg Brechbühl.
Seine Flucht ist kurz. Wenige Meter weiter geht ein zweiter Unbekannter auf ihn los und verpasst ihm einen Schwedenkuss – schlägt ihm die Stirn auf den Mund. Brechbühls Kopf prallt aufs Schaufenster dahinter. Angst vor Verletzungen, schlimmeren Behinderungen. Panik. Was Brechbühl nicht weiss: Derjenige, der ihn zu Boden geworfen hat, Reto Sager (Name geändert), ist Ladendetektiv der Buchhandlung Stauffacher. Der andere, der ihm den Kopfstoss verpasst hat, Urs Wagner (Name geändert), ist Besitzer einer Sicherheits- und Schliesstechnikfirma. Es ist Realsatire.
Wagner droht, Jürg Brechbühl totzuschlagen. Da tritt Stefan auf. So zumindest, meint der Büchersammler, habe er geheissen. Er ist gross und kräftig, trägt eine gelbe Windjacke und meint: «So geht das nicht, das liegt hier nicht drin.» Er hält Wagner zurück. Kurz beruhigt sich die Situation.
Brechbühl habe Bücher geklaut. Er habe unter der Laube grundlos Rentner verprügelt. Sei aus der psychiatrischen Klinik Münsingen abgehauen. Sei ein Gewohnheitsverbrecher. Ob auf der Gasse, bei der Einvernahme auf dem Polizeiposten oder vor Gericht – je nach Ort und Situation verbreitet Reto Sager in der Folge eine andere Geschichte. Klar ist nur: Brechbühl muss gestoppt werden. Mit allen Mitteln. Dabei hatte er ja gar nichts verbrochen. Der Ladenhüter war bezahlt, wie er auf dem Polizeiposten mit der Kaufquittung beweisen konnte. Aber nach einer Quittung hatte ihn bislang keiner gefragt.
Noch immer wird Brechbühl von Sager festgehalten, einem Mann «mit sehr hohem Muskeltonus, am ganzen Körper hart und unbeweglich, auch im Geist, wie mir scheint», so Brechbühl. «La mi los!», schreit er. Immer wieder. Doch der Ladendetektiv lässt nicht los. Bis ihm Brechbühl die Faust ins Gesicht schlägt. Ein Notfallarzt wird später ein Oberlippenhämatom feststellen. Sein Arbeitgeber sagt, Sager habe ausgesehen, als sei er unter einen Traktor gekommen. «Auf unserer Seite ist kein Fehler passiert», erklärt er. «Meiner Meinung nach ist dieser Brechbühl nicht ganz zurechnungsfähig.» Reto Sager und Urs Wagner streiten ab, Brechbühl tätlich angegangen zu haben.
Während nun Sager den Gaffern erklärt, was es mit dem Übeltäter auf sich hat, legt Wagner dem gefassten «Verbrecher» Handschellen an. Drei Polizeipatrouillen kommen, um das Handgemenge aufzulösen – aufgrund der Anrufe von Passanten gingen die Beamten von einer Massenschlägerei aus. Aber Stefan, der Retter in Not, ist in Eile und hinterlässt im nächsten Geschäft seine Adresse, um für eine allfällige Zeugenaussage zur Verfügung zu stehen. Es ist ausgerechnet der Laden von Urs Wagner. Nein, bei ihnen habe sich keiner gemeldet, wird man dort der Polizei am nächsten Tag ausrichten.
Seit diesem Tag vor dreieinhalb Jahren sucht Brechbühl verzweifelt diesen Stefan – mit Kleininseraten in «Bund» und «Berner Zeitung», Flyern und Klebern –, scheut keinen Aufwand, es ist seine letzte Hoffnung. Denn Brechbühl hat gegen Reto Sager und Urs Wagner Strafanzeige und Strafantrag erhoben wegen Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung sowie Drohung – und ist in erster Instanz abgeblitzt. Das Kreisgericht VIII Bern-Laupen kam zum Schluss, dass «die Gewalt im vorliegenden Fall wohl eher von den wilden Abwehrhaltungen des Privatklägers als von einem angriffigen Verhalten der beiden Angeschuldigten ausgegangen sein muss».
Dabei steht Sager im Strafregister, als rückfälliger Gewalttäter. Fünf Jahre hat er gesessen wegen bewaffneten Raubüberfalls. Demnächst muss er 30 Tage absitzen wegen grober Verletzungen von Verkehrsregeln. Zu Urs Wagner schreibt das Gericht: «Aus seinem Vorleben ergeben sich – mit Ausnahme des Verhaltens gegenüber seiner Ehefrau – keine Hinweise für ein gewalttätiges Verhalten.» Als ob das Verprügeln der Partnerin keine Gewalt wäre. Zudem sind mindestens drei Morddrohungen aus Wagners Mund aktenkundig.
«Heit dir zum wahre Jesus gfunde? Das kann man fragen. Da kann ich sagen: Ja. Oder: Interessiert mich nicht», sagt Brechbühl und grinst. «Man kann auch sagen: ‹Excusez, wir haben ein Problem. Würden Sie bitte noch einmal in den Laden zurückkommen?› Aber Leute von hinten überfallen, ohne sich auszuweisen? Das geht nicht!», findet Brechbühl, der Appellation gegen das Urteil angemeldet hat. Er wolle einen Präzedenzfall schaffen, sagt er.
Ohne den Zeugen siehts nicht gut aus
Die Frage nach den Befugnissen einer Privatpolizei ist juristisch interessant. Laut Gesetz über das Strafverfahren des Kantons Bern hätte Brechbühl gar nicht angehalten werden dürfen. Dies wäre nur gestattet gewesen, wenn Brechbühl zur Verhaftung ausgeschrieben gewesen oder bei einem Verbrechen oder einem Vergehen ertappt worden wäre. Vergehen heisst gemäss Bundesgerichtspraxis: Diebstahl eines Wertgegenstands im Wert von mindestens 300 Franken. Aber ohne den Zeugen Stefan ist Brechbühls Appellation wenig Hoffnung beschieden. Auch hier gilt: Der Kläger ist beweispflichtig – im Zweifel für die Angeklagten, auch wenn sie zweifelhafte Gestalten sind.
Hinweise, die zum Zeugen Stefan führen, bitte an redaktion@beobachter.ch
© Beobachter Ausgabe 26 vom 22. Dez 2005 - Alle Rechte vorbehalten













Schlichten
Bei Streit zwischen Mieter und Vermieter ist die Schlichtungsbehörde die erste Anlaufstelle. Wie läuft eine solche Verhandlung konkret ab?