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Gründung einer Stiftung

Der Unruhestifter

Text:
  • Edith Lier
Bild:
  • Simone Broder
Ausgabe:
3/07

Ein Fachmann sollte bei der Gründung einer Stiftung helfen. Doch er nahm es mit den Statuten nicht sehr genau.

Damit ihr bei der Gründung der Stiftung Naturmed keine Fehler unterlaufen, holte sich Doris Wyss beim Fachmann Andreas Müller Rat. Die Naturärztin aus Winterthur vertraute seiner «Kompetenz und jahrelangen Erfahrung», wie der Gründer und Geschäftsführer von «Stiftungspraxis GmbH» seine Dienste im Internet anpreist. Dass sich der Experte gleich noch als Stiftungsrat zur Verfügung stellte, freute sie besonders.

Doch später kam die böse Überraschung: Müller stellte eine Schlussrechnung über 9275 Franken, obwohl seine Offerte 8000 Franken betragen hatte. Die Naturärztin bezahlte trotzdem, doch als ihr Andreas Müller ein halbes Jahr später für den «Abschluss der Gründungsarbeiten» nochmals eine Rechnung über 5100 Franken schickte, fühlte sich Doris Wyss definitiv übervorteilt. Sie war davon ausgegangen, dass Müller wie alle anderen Stiftungsratsmitglieder gemäss Statuten ehrenamtlich tätig ist. Sie wandte sich ans Beratungszentrum des Beobachters, das ihr riet, den Fall weiterzuziehen.

Mit Erfolg: Das Bezirksgericht Winterthur entschied, die Stiftung Naturmed habe Müller nur bis zum Eintrag ins Handelsregister zu entschädigen, und reduzierte die Forderung auf 1500 Franken. Nach Müllers Rücktritt aus dem Stiftungsrat bekam Wyss von der eidgenössischen Stiftungsaufsicht den Rat, künftig «eine stiftungsrechtlich versierte Person» zu kontaktieren. Müller will sich dazu nicht äussern. Die Frage der Entschädigung in Stiftungsräten sei «interessant und kontrovers», lässt er den Beobachter wissen.

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© Beobachter Ausgabe 3 vom 31. Jan 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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