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Grundversorgung

Anspruch auf ADSL?

Mitarbeit:
  • Doris Huber
Ausgabe:
5/07

Frage: Unsere Kinder müssen die Schulaufgaben immer öfter übers Internet lösen. Wir wohnen sehr abgelegen, ADSL ist bei uns nicht möglich. Gehört ein Breitbandanschluss nicht zur Grundversorgung, die die Swisscom sicherstellen muss?

Vorläufig noch nicht, aber bald: Ab 1. Januar 2008 wird die Swisscom (oder wer dann neu Konzessionärin für die Grundversorgung sein wird) einen Breitbandanschluss gewährleisten müssen - und das mit einer garantierten Übertragungsrate von 600 Kilobit pro Sekunde. Wer sehr abgelegen wohnt, wird Leistungsreduktionen oder Zusatzkosten akzeptieren müssen. Doch Achtung: Diese Pflicht gilt - bildlich gesprochen - nur bis zur Hausmauer. Die nötigen Installationen im Haus sind Sache des Eigentümers.

 

Für Mieter bedeutet das: Erst ab 2008 dürfen sie ohne anders lautende Information beim Vertragsabschluss davon ausgehen, dass ihnen ein Telefonanschluss in der Wohnung das Breitbandsurfen garantiert. Bis dahin gilt: Wer einen schnellen Internetanschluss will, soll sich das vom Vermieter ausdrücklich zusichern lassen.

 

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© Beobachter Ausgabe 5 vom 28. Feb 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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