Gute Chancen auf den Pass

Text:
  • Verena Walther
Ausgabe:
18/03

Ich bin Ausländer und mit einer Schweizerin verheiratet. Ich möchte mich so rasch wie möglich einbürgern lassen. Wir zügeln aber in einen anderen Kanton: Die Behörden am neuen Wohnort teilten mir mit, dass ich ein Jahr mit der Gesuchseinreichung warten müsse. Stimmt das? John C.

Verena Walther, Fachbereich Staat:

Die Auskunft ist falsch. Sie können das Gesuch um erleichterte Einbürgerung sofort einreichen; das Gesetz verlangt nur, dass Sie zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung ein Jahr lang ohne Unterbruch in der Schweiz gewohnt haben – in welcher Gemeinde oder in welchem Kanton spielt bei der erleichterten Einbürgerung keine Rolle. Ausserdem müssen Sie insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gelebt haben. Dabei wird Ihnen auch die Zeit vor Ihrer Heirat angerechnet. Zudem wird verlangt, dass Sie seit drei Jahren mit einer Schweizerin verheiratet sind, eine unserer Landessprachen einigermassen verstehen und sprechen können, keine Steuerschulden und keinen Strafregistereintrag haben. Erfüllen Sie diese Bedingungen, ist Ihnen der Schweizer Pass so gut wie sicher.

© Beobachter Ausgabe 18 vom 05. Sep 2003 - Alle Rechte vorbehalten

created by snowflake productions gmbh