• Anzeige:


  • Natur, Umwelt, Ökologie: faszinierende Reportagen, Neues aus der Wissenschaft sowie Tipps für einen nachhaltigen Lebensstil

    Da will ich hin


  • Gartenforum

    In unserem neuen Gartenforum sind nicht nur Ihre Fragen, sondern auch die besten Gartentipps von erfahrenen Hobbygärtnern herzlich willkommen!

    zum Forum

  • Emblem1

    Lust auf Garten

    Planen, pflanzen, pflegen - Tipps für Einsteiger und erfahrene Gärtnerinnen

  • Anzeige:

Haustiere: Er muss oftmals draussen bleiben

Text:
  • Kerstin Netsch
Ausgabe:
5/03

Vor der Anschaffung eines Hundes oder einer Katze sollte der Mietvertrag gut studiert werden. Sonst droht tierischer Ärger.

Martin Feuz aus Zürich ging auf Nummer Sicher. Bevor er seinen Hund Luzi kaufte, holte er sich beim Vermieter eine schriftliche Einwilligung, wie es der Mietvertrag vorsieht. Diese kann nur widerrufen werden, wenn Luzi die Nachbarn beispielsweise durch permanentes Bellen belästigt oder Schäden in der Wohnung anrichtet. «Glücklicherweise gibt es keine Probleme. Wir achten darauf, dass sie sich zu Hause ruhig verhält und ihr Geschäft nicht vor der Haustür erledigt», sagt Feuz.

Nicht alle Besitzer der rund 1,3 Millionen Katzen und 380000 Hunde in der Schweiz sichern sich ab. Oft kommt es zum bösen Erwachen, wenn das Tier längst im Haus ist. Denn im Unterschied zu Frankreich oder Deutschland gehört die Haltung eines Haustiers hierzulande nicht zu den Grundrechten eines Mieters. «Es gibt Fälle, da wird der Hund erst in der Nacht ausgeführt, damit Nachbarn und Vermieter nichts erfahren», sagt Antoine F. Goetschel, Geschäftsführer der Stiftung für das Tier im Recht. Oft würden Tiere nach einem Umzug auch im Tierheim abgegeben, weil sich die Besitzer nicht nach den Regelungen im Mietvertrag erkundigt hätten, sagt Rita Dubois von der Schweizerischen Gesellschaft für Tierschutz.

Fehlt im Mietvertrag eine explizite Klausel, sind Haustiere erlaubt. Exotische Tiere wie Giftschlangen oder Papageien müssen jedoch genehmigt werden. Manche Vermieter verbieten Tiere. Ein solcher Vertragsbestandteil kann nicht angefochten werden. Allerdings muss nicht ganz auf Tiere verzichtet werden: Auf jeden Fall erlaubt sind Kleintiere wie Meerschweinchen oder Wellensittiche.

Positiver Einfluss der Tiere

Das Konrad-Lorenz-Kuratorium in Zürich, das die Mensch-Tier-Beziehung erforscht, hat vor zwei Jahren einen speziellen Mietanhang zur Tierhaltung herausgegeben, der Eigentümern, Mietern und den Tieren gleichermassen Rechnung trägt. So sollten beispielsweise Grösse und Temperament eines Hundes mit den Wohnungsverhältnissen übereinstimmen.

Schwierig wird es, wenn die Besitzer ins Altersheim umziehen. Nicht alle Heime sind so kulant wie das Berner Burgerspital, wo Katzen und andere Kleintiere willkommen sind. Tiere seien wichtig, sagt Verwalterin Elisabeth Mühlematter. «Sie tragen zum Wohlbefinden der Leute bei.» In den «Sonnengarten» in Hombrechtikon können Pensionäre sogar ihre Hunde mitbringen. Damit der Vierbeiner jederzeit versorgt ist, muss sich aber ein anderer Heimbewohner als Götti zur Verfügung stellen.

Tierfreundliche Altersheime machen Schule. «Ich erhalte vermehrt Anfragen zur Heimtierhaltung», sagt Dennis C. Turner, Präsident des Konrad-Lorenz-Kuratoriums. «Der positive Einfluss von Haustieren auf den Menschen wird in der Betreuung von Senioren verstärkt berücksichtigt.»

© Beobachter Ausgabe 5 vom 07. Mär 2003 - Alle Rechte vorbehalten

created by snowflake productions gmbh