Hausverkäufer
Kein Sinn für Sensoren
Zwei Garagenplätze, zwei Autos, aber fürs Garagentor nur eine Fernbedienung? Zu viel der Sparsamkeit, fanden Hauskäufer und wehrten sich mit Hilfe des Beobachters.

(Bild: Simone Broder)
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Es schien sich zwar nur um ein kleines Detail zu handeln. Aber den frisch gebackenen Hausbesitzern fehlte sie: die Garagentor-Fernbedienung für den Zweitwagen. Die meisten der 16 neuen Eigentümer hatten zu ihren Liegenschaften in einer Überbauung im Kanton Aargau zwei Parkplätze in der Tiefgarage gekauft.
Der Verkäufer stellte sich auf den Standpunkt, es gebe bloss einen Handsender pro Haus und nicht pro Parkplatz – man könne das Garagentor ja auch mit dem Schlüssel öffnen. Der Kaufvertrag schwieg sich über die Anzahl der Sender aus.
Beobachter-Abonnentin Sibylle Kloser wollte es genau wissen: Sie fragte beim Beobachter-Beratungszentrum nach, was Sache ist. Nur ein Gerät für zwei Autos? Dadurch wäre der Komfort des fernbedienbaren Systems in Frage gestellt – zumindest für einen der beiden Autolenker.
Solche Überlegungen dürfen bei der Auslegung des Kaufvertrags durchaus berücksichtigt werden. Genauso wie der schöne juristische Grundsatz «in dubio contra stipulatorem»: Im Zweifel ist ein Vertrag gegen diejenige Partei auszulegen, die ihn verfasst hat. Das war in diesem Fall der Hausverkäufer.
Gewappnet mit diesem Wissen, traten Sibylle Kloser und die weiteren betroffenen Eigentümer dem Verkäufer gegenüber, und siehe da: Das Androhen rechtlicher Schritte auf dieser Grundlage brachte den Verkäufer zur Einsicht und die Käufer zu ihrem zweiten Handsender für die Garage.
© Beobachter Ausgabe 4 vom 16. Feb 2006 - Alle Rechte vorbehalten











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