Heimreise
Hoffnung auf den Pass
Ich bin australischer Bürger und will in nächster Zeit mit meiner Schweizer Ehefrau in mein Heimatland reisen. Dort will ich vorübergehend Wohnsitz nehmen. Ist es möglich, dass ich die Schweizer Bürgerschaft trotzdem erhalte? Robin A.
Ja, das ist möglich. Sobald Sie sechs Jahre in ehelicher Gemeinschaft mit einer Schweizerin leben, können Sie bei der Schweizer Vertretung in Australien ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung in der Schweiz einreichen. Das Gesetz verlangt jedoch, dass Sie eng mit der Schweiz verbunden sind. Konkret bedeutet dies: Sie halten weiterhin enge Kontakte zu Freunden oder Verwandten in der Schweiz, Sie verbringen regelmässig Ihre Ferien im Heimatland Ihrer Ehefrau und Sie haben Kenntnisse in einer der vier Landessprachen der Schweiz. Zudem muss das Gesuchsformular wahrheitsgetreu ausgefüllt werden: Machen Sie wissentlich falsche Angaben, kann die Einbürgerung später rückgängig gemacht werden. Das Einbürgerungsverfahren kann bis zu zwei Jahren dauern und kostet ungefähr 250 Franken.
© Beobachter Ausgabe 3 vom 05. Feb 2004 - Alle Rechte vorbehalten













Schlichten
Bei Streit zwischen Mieter und Vermieter ist die Schlichtungsbehörde die erste Anlaufstelle. Wie läuft eine solche Verhandlung konkret ab?