Holzschlag
Plötzlich war der Wald weg
Wie aus 180 Tessiner Akazien Kleinholz gemacht wurde – ohne Wissen des Besitzers.

(Bild: Peter Kleiner)
Nichts geht Peter Kleiner über seine Ferien und Wochenenden im Tessin. Im Dörfchen Magadino, dort, wo der Ticino in den Lago Maggiore mündet, kaufte er vor 22 Jahren ein 5000-Quadratmeter-Grundstück. Mehr als 180 Akazien und Kastanien wuchsen und gediehen darauf prächtig. Dass es sich bei seinem Grundstück laut Grundbucheintrag um Wiesenland handelt, hat weder ihn noch irgendjemand anders je gekümmert. Die Arbeit, die der ortstypische Baumbestand machte, wurde dem Eigentümer nie zu viel. Im Gegenteil. «Ich erhole mich beim Ausholzen von krummen oder umgefallenen Bäumen sehr gut», sagt Kleiner.
Der Schock kam Ende März. Als Kleiner sein Land betritt, sieht er nur noch Strünke. «Ich traute meinen Augen nicht. Fast alle Bäume waren abgeholzt.»
Ohne sein Wissen hatte jemand den Wald zu Brennholz verarbeitet und den grössten Teil davon abtransportiert. Kleiner versteht nicht, wie so etwas passieren konnte: «Ich habe niemandem eine Bewilligung für dieses absurde Abholzen erteilt.»
Kleiner stellte Nachforschungen an. Er wollte wissen, wer sein Holz geschlagen und weggeräumt hatte. Über Umwege hörte er, dass die Abholzung auf das Konto von Nicola Pollini (Name geändert) geht. Er rief Pollini, der in der Umgebung zu Hause ist, an. Der gab den Kahlschlag zu, meinte aber, dass er dafür eine schriftliche «Ermächtigung» gehabt habe. Er habe die Parzelle wieder in eine Wiese verwandeln wollen. So, wie es der Zonenplan vorsieht.
«Radikale Säuberung» der Parzelle
Die «Ermächtigung» liess sich Kleiner als Fax zuschicken. Sie entpuppte sich als sechszeiliger Brief, ausgestellt von Giovanni Ghezzi, Rechtsanwalt in Lugano. Das Schreiben «autorisiert» Pollini zur – wörtlich übersetzt – «radikalen Säuberung» der Parzelle. Wenn nötig, sei noch das Einverständnis der Forstbehörde einzuholen. Weder den Holzfäller Pollini noch Rechtsanwalt Ghezzi hat Kleiner zuvor gekannt.
Wie aber kommt ein Anwalt dazu, eine solche Vollmacht auszustellen? Der Geschädigte weiss es bis heute nicht. Und auch Anwalt Ghezzi kann es zurzeit nicht erklären. Er muss das Spitalbett hüten, weshalb sich Anwaltskollegin Desirée Rinaldi um die Angelegenheit kümmert. Es handle sich bei dem Brief um ein Missverständnis, bedauert die Anwältin. Am Telefon habe der Anwalt Pollini lediglich bestätigt, «dass das Grundstück von Unkraut und Gestrüpp gesäubert werden darf».
Pollini besitzt auf dem Grundstück ein Durchgangsrecht. Er ist sich nicht bewusst, etwas Unrechtmässiges getan zu haben, als er Kleiners Grundstück nicht nur vom Unkraut, sondern auch von den Bäumen befreite. Keineswegs, er ist sogar überzeugt, dem Deutschschweizer einen Gefallen erwiesen zu haben. An Ghezzi sei er gelangt, weil Kleiners Anwalt, der 1982 die Überschreibung des Grundstücks begleitete, gestorben ist und Ghezzi dessen Mandate übernommen hat.
Niemand will etwas wissen, niemand fühlt sich verantwortlich. Die Problemlösung alla ticinese frustriert Peter Kleiner. «Ich habe Herrn Pollini und dem Anwalt geschrieben und Vorschläge für eine Wiedergutmachung angeboten – aber keine Antwort erhalten», sagt der Geschädigte.
Kleiner hat jetzt genug von den Briefwechseln und den vagen Begründungen. Da keine gütliche Lösung möglich scheint, hat er bei der Kantonspolizei Anzeige wegen Diebstahls erstattet. Nun versucht die Tessiner Justiz, vor lauter abgeholzten Bäumen den Wald noch zu erkennen.
Doch wie und wann auch immer der Staatsanwalt entscheiden wird – für Kleiner bleibt der Schaden immens: «Jeglicher materielle Ersatz bringt mir meinen geliebten Akazienwald nicht zurück.»
© Beobachter Ausgabe 15 vom 22. Jul 2004 - Alle Rechte vorbehalten













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