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Hypothek

Bank ist allzu neugierig

Text:
  • Giuseppe Botti
Ausgabe:
13/04

Meine Festhypothek läuft demnächst ab. Jetzt verlangt die Bank für die Neuregelung der Hypothek eine Kopie meiner Steuererklärung mit Wertschriftenverzeichnis. Muss ich solch private Unterlagen aushändigen? Josef M.

Grundsätzlich hat die Bank Anspruch auf Informationen zu Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Von der Beurteilung der Bonität des Kunden hängen sowohl die Höhe der ersten und der zweiten Hypothek als auch der Zinssatz ab.

Gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die Bank solche Informationen einholen. Hingegen hat die Bank keinen Anspruch auf eine Kopie der Steuererklärung. Es geht die Bank nichts an, welcher Partei Sie Beiträge zahlen oder welchen Institutionen Sie Zuwendungen zukommen lassen. Auch geht es die Bank nichts an, mit welchen Finanzinstituten Sie sonst noch verkehren. Deshalb genügt es, wenn Sie der Bank eine Kopie der Steuerabrechnung zustellen. Dort sind sowohl Vermögen als auch Einkommen sowie der zu bezahlende Steuerbetrag ersichtlich.

© Beobachter Ausgabe 13 vom 24. Jun 2004 - Alle Rechte vorbehalten

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