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Konsularschutz

Wenn die Traumreise zum Trauma wird

Text:
  • Verena Walther
Bild:
  • Stadler / Uster
Ausgabe:
16/04

Trips in fremde Länder sind faszinierend – und mitunter voller Tücken: Wie die Schweizer Vertretungen im Ausland helfen können, wenn die Reise im Gefängnis endet oder eine sonstige Notlage eintritt.

Weshalb Marco Huber (Name geändert) verhaftet wurde, weiss er bis heute nicht. So oder so hat die Nacht in einem mexikanischen Gefängnis beim jungen Schweizer einen tiefen Eindruck hinterlassen. Er erinnert sich auch noch gut daran, was ihm damals spontan durch den Kopf geschossen ist: «Sicher holt mich die Schweizer Botschaft hier wieder raus.» Glücklicherweise war das nicht nötig: Huber wurde am nächsten Morgen auf freien Fuss gesetzt.

Schlechter erging es im letzten Jahr 168 Schweizerinnen und Schweizern: Ihre Traumreise endete für längere Zeit in einem ausländischen Gefängnis. Die automatische Annahme, dass in solchen Fällen die Schweizer Vertretung im jeweiligen Land die Sache schon wieder in Ordnung bringe, ist jedoch ein Trugschluss. «Wir stellen eine wachsende Anspruchshaltung der Betroffenen gegenüber den Vertretungen fest, deren Zuständigkeiten und Ressourcen sie meist nicht kennen», sagt Alessandro Delprete vom Informationsdienst des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

Keine polizeiähnlichen Untersuchungen


Tatsächlich können Botschaft oder Konsulat nur bedingt helfen. Wohl können ihre Mitarbeiter vor Ort die inhaftierten Landsleute besuchen und auf Wunsch einen Anwalt vermitteln, intervenieren können sie jedoch nur, wenn die ärztliche Betreuung nicht gewährleistet ist oder die Verpflegung schlecht funktioniert. Die Schweizer Vertretungen sind auch nicht in der Lage, eigene polizeiähnliche Untersuchungen zu führen oder sich in ein hängiges Gerichtsverfahren einzumischen.

Hilfeleistungen sind nicht gratis


Direkter ist die Unterstützung in weniger gravierenden Notlagen – wobei es allerdings nur dann Hilfe gibt, wenn es unmöglich scheint, dass die betroffenen Reisenden ihre Probleme selber lösen. Beim Verlust sämtlicher Ausweise etwa können die Schweizer Vertretungen Ersatzpapiere besorgen. Auch eine finanzielle Überbrückungshilfe ist in dringenden Fällen möglich. Oder es werden Adressen von Ärzten und Spitälern vermittelt oder wichtige Nachrichten an Angehörige weitergeleitet.

Bei schwer wiegenden Problemen wird jeweils das EDA beigezogen. 2003 wurde dessen konsularischer Schutz in insgesamt 634 neuen Fällen kontaktiert, davon 165-mal im Zusammenhang mit einem Todesfall und 69-mal nach einem Unfall. Weiter wurden Rücktransporte von Kranken, Verletzten oder Verstorbenen organisiert. All diese Hilfeleistungen sind allerdings nicht gratis – die entstandenen Kosten werden den Betroffenen in Rechnung gestellt.

Der Konsularschutz kann jedoch nicht funktionieren, wenn lokale Konflikte die Hilfe verunmöglichen. «Wenn wir von einer Reise in ein Land abraten, ist die Handlungsfähigkeit der dortigen Schweizer Vertretung beschränkt», erklärt EDA-Sprecher Alessandro Delprete. So ist derzeit etwa im Kongo oder in Afghanistan keine Hilfe der Schweizer Konsulate oder Botschaften zu erwarten. Die Konsultation der Liste mit den als gefährlich eingestuften Ländern gehört demnach zum Pflichtprogramm vor Trips in die Ferne.

Informationsmöglichkeiten für Leute mit Fernweh gibt es mehr als genug. Der Buchmarkt bietet für praktisch jedes Land Reiseliteratur an, und im Internet findet man Informationen über den hintersten Winkel der Welt – man hat es also selber in der Hand, das Risiko zu mindern.

Auch Marco Huber hat das Reisefieber wieder gepackt: «Im Herbst geht es drei Monate nach Afrika.» Im Rucksack dabei: die Adressen der Schweizer Vertretungen. «Für alle Fälle!»

© Beobachter Ausgabe 16 vom 05. Aug 2004 - Alle Rechte vorbehalten

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