Krankenkasse KBV
Spekulation mit Parkplätzen
Die Innenstadt von Winterthur ist autofrei. Das interessiert die Krankenkasse KBV offensichtlich nicht: Um Parkplätze bei ihrem Haus in der Altstadt zu erhalten, will sie vor Bundesgericht, welches eben diese Parkplätze bereits als rechtswidrig erklärte.
Das Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 1990 war eindeutig: Alle acht Parkplätze der Krankenkasse KBV in der Winterthurer Altstadt sind aufzuheben, weil in der verkehrsberuhigten Innenstadt kein öffentliches Interesse an ihnen besteht. Heute, 14 Jahre später, ist der Gerichtsentscheid immer noch nicht umgesetzt: Weiterhin existieren vier Parkplätze, die die KBV entgegen den Weisungen der Stadt Winterthur nicht entfernt hat. Dafür füllt der Streit um die Stellplätze inzwischen mehrere Ordner und hat die Öffentlichkeit Zehntausende von Franken gekostet.
Jahrelang scherte sich die – inzwischen Bankrott gegangene und von der Helsana übernommene – KBV keinen Deut darum, dass auf ihrem Grundstück illegal parkiert wurde. Desgleichen die zuständige und doch untätige Baupolizei: Erst rund zehn Jahre nach dem Urteil des Bundesgerichts erinnerte sie die KBV daran, dass diese «keine bewilligten Parkplätze hat».
Vor zwei Jahren versuchte die KBV mit einem Trick, wenigstens einen Teil der illegalen Parkplätze doch noch zu sichern: Sie markierte vier von ihnen mit gelber Farbe für «Behinderte/Güterumschlag/Pikett». Die KBV erklärte dazu, sie brauche diese Parkplätze, um den Support für ihre EDV-Anlage zu gewährleisten. Es kam wieder zu einem juristischen Hickhack. Die Stadt bewilligte zuerst zwei Plätze, später – aufgrund der Einsprache eines Anwohners – keine mehr. Weil sie dabei keine Bedürfnisabklärung machte, erhob die Krankenkasse Rekurs. Sollte sie unterliegen, will sie erneut bis vor Bundesgericht gehen. Grund für die endlose Parkplatzposse: Die KBV, die liquidiert wird, will ihre Liegenschaft verkaufen – mit Parkplätzen ist sie mehr wert.
© Beobachter Ausgabe 21 vom 14. Okt 2004 - Alle Rechte vorbehalten













Schlichten
Bei Streit zwischen Mieter und Vermieter ist die Schlichtungsbehörde die erste Anlaufstelle. Wie läuft eine solche Verhandlung konkret ab?