Kündigungsfrist
Mietvertrag verbindlich?
Frage: Gemäss meinem Mietvertrag kann ich nur auf zwei Termine pro Jahr kündigen. Ich habe aber gehört, dass das heute nicht mehr dem Gesetz entspricht und ich auf jedes Monatsende kündigen kann. Stimmt das?
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Nein. Es gilt der Termin, der im Mietvertrag steht. Auch die Kündigungsfrist kann im Vertrag frei vereinbart werden, wobei sie bei Wohnungen nicht weniger als drei und bei Geschäftsräumen nicht weniger als sechs Monate betragen darf. Steht nichts im Vertrag, gilt die gesetzliche Regelung. Das ist bei Wohnungsmietverträgen eine Frist von drei Monaten auf einen «ortsüblichen Termin». Dieser ist kantonal verschieden: Auf www.mietrecht.ch/.... können Sie den Kündigungstermin für jede Gemeinde abfragen.
Immer üblicher wird, dass auf jedes Monatsende - meist mit Ausnahme von Ende Dezember - gekündigt werden darf, doch das ist noch längst nicht in allen Regionen der Fall. Und eben: Was im Mietvertrag steht, geht ohnehin vor.
© Beobachter Ausgabe 14 vom 05. Jul 2006 - Alle Rechte vorbehalten













Schlichten
Bei Streit zwischen Mieter und Vermieter ist die Schlichtungsbehörde die erste Anlaufstelle. Wie läuft eine solche Verhandlung konkret ab?