Mängel
Das ist zu beachten
- Schon vor der ordentlichen Bauabnahme einen Augenschein nehmen und sich mögliche Mängel vormerken.
- Die Abnahme erst ansetzen, wenn alle Arbeiten und auch die Baureinigung abgeschlossen sind.
- Fenster sowie Maler- und Gipserarbeiten nur bei sehr guten Lichtverhältnissen prüfen.
- Storen, Fenster, Türen, Schlösser und Apparate testen.
- Prüfen, ob Materialien und Apparate wie sie bestellt geliefert wurden.
- Alle Mängel und die entsprechenden Behebungsfristen in einem detaillierten Abnahmeprotokoll festhalten.
- Rügen Sie im Zweifelsfall sämtliche Mängel sofort mit einem eingeschriebenen Brief beim Unternehmer.
Internet
Download im Internet: Das «Bauherren-Kontrollheft» stellt unter anderem eine Checkliste für die Bauabnahme zur Verfügung (PDF-Datei, 1 mb).
© Beobachter Ausgabe 7 vom 01. Apr 2004 - Alle Rechte vorbehalten













Schlichten
Bei Streit zwischen Mieter und Vermieter ist die Schlichtungsbehörde die erste Anlaufstelle. Wie läuft eine solche Verhandlung konkret ab?