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Mietwohnung

Kündigung erlaubt?

Text:
  • Patrick Strub
Ausgabe:
18/06

Frage: Mein Vermieter hat mir die Wohnung gekündigt. Ich vermute, der Grund liegt schlicht und einfach darin, dass er einen Interessenten hat, der mehr zu bezahlen bereit ist. Darf er mir deswegen kündigen?

Ja, er darf. Denn grundsätzlich herrscht auch für den Vermieter Kündigungsfreiheit. Er kann also aus jedem beliebigen Grund kündigen, solange dieser nicht missbräuchlich ist. Und das Ziel, eine bessere Rendite zu erzielen, ist nicht missbräuchlich, sagt das Bundesgericht. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der erhöhte Mietzins nicht übersetzt ist. Wenn Sie als Mieterin die Kündigung also anfechten, muss der Vermieter beweisen, dass der Mietzins, den er von seinem neuen Mieter verlangen will, die gesetzlich zulässige Rendite nicht übersteigt. Gelingt ihm das nicht, ist die Kündigung missbräuchlich und damit ungültig. Erweist sie sich als nicht missbräuchlich, kann Ihnen die Schlichtungsbehörde in Mietsachen selbstverständlich immer noch eine Erstreckung des Mietverhältnisses zusprechen.

© Beobachter Ausgabe 18 vom 30. Aug 2006 - Alle Rechte vorbehalten

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