Ökologisches Bauen
Die zehn Gebote
- Lage: Kurze Fahrwege sowie eine gute Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln sparen Mobilitätsenergie.
- Hausgrösse: Je grösser das Haus, desto grösser der Verbrauch an Land, Material und Energie. Planen Sie deshalb nur so viel Wohnfläche, wie Sie wirklich benötigen.
- Kompakte Bauweise: Vor- und Rücksprünge vergrössern die Oberfläche eines Hauses und damit den Energieverbrauch. Kompaktes Bauen spart Heizenergie.
- Isolation: Je dicker die Isolation, desto kleiner der Energieverbrauch. Die Zusatzkosten amortisieren sich durch den geringeren Verbrauch in wenigen Jahren.
- Mechanische Belüftung: Fensterlüften im Winter verbraucht viel Energie. Eine mechanische Belüftungsanlage mit Wärmetauscher und Erdregister sorgt für frische Luft und hält die Wärme im Haus.
- Elektrosmog: Sternförmig verlegte, abgeschirmte Kabel und Netzfreischalter sowie der Verzicht auf Funktelefone und Funknetzwerke (W-Lan) verhindern Elektrosmog.
- Heizung: Heizungen, die mit nachwachsenden Rohstoffen betrieben werden, senken die CO2-Belastung. Dazu zählen Holzfeuerungen oder Wärmepumpen, die mit Strom aus Wasserkraft arbeiten.
- Graue Energie: Langer Transport und aufwändige Verarbeitung verschlechtern die Energiebilanz von Baustoffen. Setzen Sie lieber auf möglichst wenig bearbeitete Stoffe aus der Region.
- Schadstoffe: Viele Baumaterialien enthalten Chemikalien, die negativ auf Bewohner wirken (siehe Nebenartikel «Unser täglich Gift: Stoffe, die Ihre Gesundheit gefährden»). Einfache, naturnahe, wenig bearbeitete Materialien enthalten meist weniger Schadstoffe. Das Label Natureplus zeichnet solche Stoffe aus.
- Wiederverwertung: Viele moderne Baumaterialien sind schwierig zu entsorgen, da sie verklebt sind und Stoffe enthalten, die nicht in die Umwelt gehören. Einfache, naturnahe Materialien sind einfacher zu entsorgen, geschraubte oder genagelte Verbindungen besser als geklebte.
© Beobachter Ausgabe 22 vom 27. Okt 2005 - Alle Rechte vorbehalten













Schlichten
Bei Streit zwischen Mieter und Vermieter ist die Schlichtungsbehörde die erste Anlaufstelle. Wie läuft eine solche Verhandlung konkret ab?