Partnerschaftseintragung
Ein neues Mietverhältnis?
Frage: Seit zwei Jahren lebe ich mit meinem gleichgeschlechtlichen Partner zusammen in einer Mietwohnung. Ändert sich mietrechtlich etwas für uns, wenn wir unsere Partnerschaft eintragen lassen?
Artikel zum Thema
Wenn Anfang 2007 das Partnerschaftsgesetz in Kraft tritt, können Sie Ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt registrieren lassen. Durch diese Eintragung geniessen Sie mietrechtlich den gleichen Schutz wie ein Ehepaar. Das bedeutet, dass Sie den Mietvertrag nur noch gemeinsam kündigen können, auch wenn lediglich einer der Partner den Vertrag unterschrieben hat und somit alleiniger Mieter ist. Auch der Vermieter muss eine Kündigung beiden Partnern gegenüber aussprechen. Unterlässt er dies, ist die Kündigung nichtig. Eine Kündigung anfechten kann jeder Partner selbstständig. Für den Mietzins haftet aber selbstverständlich nur der Mieter, der den Vertrag unterzeichnet hat. Wichtig: Informieren Sie den Vermieter von Ihrer eingetragenen Partnerschaft, am besten eingeschrieben.
© Beobachter Ausgabe 20 vom 27. Sep 2006 - Alle Rechte vorbehalten













Schlichten
Bei Streit zwischen Mieter und Vermieter ist die Schlichtungsbehörde die erste Anlaufstelle. Wie läuft eine solche Verhandlung konkret ab?