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Steuertest

«Das ist eine Schweinerei»

Text:
  • Lukas Egli
Bild:
  • Archiv
Ausgabe:
22/04

Die Beobachter-Titelgeschichte in Nr. 20 sorgte für Aufruhr.

Deutscher Millionär mit 230 Millionen Franken Vermögen sucht Villa mit Park oder Bauland mit Helikopterlandeplatz. Mit dieser fingierten Anfrage suchte ein deutscher Anwalt im Auftrag des Beobachters eine steuergünstige Heimat in der Schweiz.

In Nr. 20 (siehe Artikel zum Thema «Steuerflucht: Wir angeln uns einen Millionär») publizierte der Beobachter das Ergebnis: Von 32 angeschriebenen Gemeinden warben zwölf mit supergünstigen Pauschalsteuern, sechs spielten auf die Möglichkeit individueller Abkommen an. Spitzenreiter des Steuerdumpings: Winterthur stellte dem fiktiven Steuerflüchtling eine Pauschalsteuer von 65000 Franken in Aussicht, Möhlin AG 150303 Franken und Münsterlingen TG 500000 Franken. Die Steueroase Freienbach SZ hingegen nannte den ordentlichen Steuerbetrag von 2,9 Millionen Franken.

Die blossgestellten Gemeindeverantwortlichen reagierten empört. «Eine krasse Überzeichnung», wetterte Winterthurs Stadtpräsident Ernst Wohlwend im «Tages-Anzeiger». Der Test sei eine «Zumutung». Gleichwohl gestand er ein, etwas gelernt zu haben und künftig vorsichtiger zu sein.

Die fingierte Anfrage sei eine «Schweinerei», fand der Gemeindeammann von Möhlin, René Müller. «Die Recherche war nur darauf ausgelegt, jene Gemeinden zu attackieren, die auf reiche Ausländer aus sind», sagte er im Winterthurer «Landboten». Der Gemeinderat von Möhlin bezog in der «Mittelland-Zeitung» Stellung. Man habe dem deutschen Anwaltsbüro kein Pauschalangebot gemacht, sondern «die nach geltendem Recht mögliche ordentliche Besteuerung und die so genannte Besteuerung nach dem Aufwand erklärt». Ob diese Wortklauberei die ehrlichen Steuerzahler besänftigt? Kaum, wie eine Leserreaktion im «Landboten» zeigt: «Warum», fragt sich der biedere Alteingesessene bestürzt, «werde ich mit Strenge behandelt, ein auswärtiger Geldsack dagegen mit zarter Schonung und ausserordentlicher Aufmerksamkeit?»

© Beobachter Ausgabe 22 vom 28. Okt 2004 - Alle Rechte vorbehalten

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