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Stockwerkeigentum

Fremde Rechnung zahlen?

Text:
  • Rosmarie Naef
Ausgabe:
26/06

Frage: Das Dach unseres Mehrfamilienhauses musste saniert werden. Da der Erneuerungsfonds für die Kosten nicht ausreicht, muss nun jeder Stockwerkeigentümer noch rund 15'000 Franken bezahlen. Einer kann das nicht. Was ist zu tun?

Die Rechnungen müssen bezahlt werden, sonst droht Ihnen die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts. Die übrigen Eigentümer sollten den offenen Betrag vorerst übernehmen. Sie können ihre Forderung gegenüber dem säumigen Eigentümer durch ein Grundpfand, das auf dessen Wohnung eingetragen wird, sichern. Der Verwalter muss beim Richter die Eintragung des Grundpfandrechts im Grundbuch verlangen. Ist kein Verwalter da, steht es jedem Stockwerkeigentümer zu, die nötigen Schritte einzuleiten. Er muss jedoch durch einen Mehrheitsbeschluss der Stockwerkeigentümergemeinschaft ermächtigt sein. Ist das Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen, kann die Verwertung des Grundpfands, also die betreibungsamtliche Versteigerung der Wohnung, verlangt werden.

© Beobachter Ausgabe 26 vom 20. Dez 2006 - Alle Rechte vorbehalten

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