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Stockwerkeigentum

Verbot für Gartenzwerge?

Text:
  • Patrick Strub
Ausgabe:
16/04

Ich bin Stockwerkeigentümerin und habe bei meinem Gartensitzplatz eine Sammlung von Gartenzwergen. Allerdings goutieren ein paar der Nachbarn diesen Anblick gar nicht. Können sie mir mein Hobby verbieten? Alice G.

Wären Sie Alleineigentümerin der Liegenschaft, müssten sich die Nachbarn mit Ihrem Hobby abfinden. Beim Stockwerkeigentum gehört der Gartensitzplatz aber zu den allgemeinen Teilen. Im Reglement wird einem Stockwerkeigentümer aber oft ein besonderes Nutzungsrecht eingeräumt. So kann er den Sitzplatz im Rahmen von dessen Zweckbestimmung frei gestalten und benützen. Er darf ihn nach eigenem Gutdünken bepflanzen, sofern nicht die Rechte anderer Stockwerkeigentümer beeinträchtigt werden (zum Beispiel durch zu hohe Bäume). Zudem soll die Gestaltung zu einem Gartensitzplatz passen. In diesem Sinne müssen die Nachbarn einige wenige Gartenzwerge tolerieren. Eine Zwergenarmada könnten sie aber allenfalls mit Erfolg bekämpfen.

© Beobachter Ausgabe 16 vom 05. Aug 2004 - Alle Rechte vorbehalten

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