Stockwerkeigentum
Wer bezahlt das Fenster?
Frage: Bald haben wir Eigentümerversammlung. Ein Nachbar verlangt, dass die Eigentümerschaft den Ersatz seines defekten Fensters bezahlt. Ich finde aber, dass jeder für die Instandhaltung seiner Fenster selbst verantwortlich ist. Was stimmt?
Artikel zum Thema
Grundsätzlich gehören Fenster, insbesondere ganze Fensterfronten, zum Bestand des Gebäudes und werden dem zwingend gemeinschaftlichen Teil zugeordnet. Gewöhnliche Fenster können hingegen im Reglement zu Sonderrecht ausgeschieden werden. Massgeblich sind somit die Art der Fenster und das Reglement. Sollte sich im Reglement keine Bestimmung betreffend «Unterhalt und Ersatz der Fenster zulasten des Eigentümers, zu dessen Wohnung sie gehören» finden, rate ich Ihnen, bei der Versammlung über diesen Betreff abzustimmen, wofür ein qualifiziertes Mehr erforderlich ist. Diese Regelung soll bezwecken, dass der Erneuerungsfonds nicht durch einfache Unterhaltsarbeiten aufgebraucht, sondern nur für kostspielige Renovationen wie etwa die Sanierung des Dachs oder der Fassade verwendet wird.
Links zum Artikel
© Beobachter Ausgabe 10 vom 10. Mai 2006 - Alle Rechte vorbehalten













Schlichten
Bei Streit zwischen Mieter und Vermieter ist die Schlichtungsbehörde die erste Anlaufstelle. Wie läuft eine solche Verhandlung konkret ab?