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Strafanstalt

«TV-Entzug» wegen offenen Fensters

Text:
  • Dominique Strebel
Ausgabe:
1/07

Wer in der Strafanstalt Pöschwies nicht penibel fragwürdige Regeln einhält, hat disziplinarische Massnahmen zu erdulden.

5. Dezember 2006: Temperaturen in Zürich am frühen Morgen um 12 und am Nachmittag bis 14 Grad. Schneefallgrenze auf 2'700 Metern. Lebhafter, tagsüber abflauender Südwestwind.

In der Strafanstalt Pöschwies geht der Insasse Karl Vogt (Name geändert) zur internen Arbeit. Als der Abteilungsleiter die Zelle kontrolliert, entdeckt er den Skandal: Vogt hat vergessen, das Fenster zu schliessen. Jetzt ist genug, sagt sich der Abteilungsleiter. Denn bereits eine Woche zuvor hatte der 53-jährige Insasse vergessen, das Fenster seiner Zelle zuzumachen - und im August, so erinnert sich der Aufseher, hatte Vogt gar den Fernseher nicht abgestellt. Jetzt verhängt er eine disziplinarische Massnahme: sieben Tage «TV-Entzug».

«Ich verstehe nicht, in welcher Weise ich die Anstaltsordnung verletzt habe», schreibt Vogt an den Beobachter. «Zudem war es an jenen Tagen draussen wärmer als in der Zelle.» Ganz auf sich beruhen lassen will er die Sache nicht: Für die sieben Tage Fernsehentzug fordert Vogt einen Verzicht auf die TV-Miete.

Strafanstaltsdirektor Ueli Graf verteidigt seinen Abteilungsleiter: «Gegen aussen wirkt eine solche Massnahme vielleicht pingelig», sagt er, «doch Ordnung ist in einem so grossen Gefängnis wichtig, da sie Sicherheit und Ruhe schafft. Und Ordnung beginnt halt schon mit dem Fensterschliessen.» Es gebe Hunderte vergleichbarer Weisungen, fügt er hinzu.

Die Fenster gehören geschlossen, selbst wenn draussen frühlingshafte Temperaturen herrschen. So wird Ordnung zum Selbstzweck. Kein Tauwetter in der Pöschwies.

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© Beobachter Ausgabe 1 vom 03. Jan 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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