«Es waren Tage der Verzweiflung», erinnert sich Marianne Stockinger, wie wenn es gestern gewesen wäre. Immer wieder habe sie von unterwegs versucht, ihren Sohn Peter zu erreichen, als sie im Herbst 2003 in die Schweiz fuhr: «Wir hatten abgemacht, dass ich ihn an seinem Geburtstag besuche. Doch er meldete sich nicht und war auch nicht zur Arbeit erschienen.» Das hatte es noch nie gegeben in den 24 Jahren, in denen er als Koch im «Mövenpick» in Chiasso arbeitete. Voller Sorge kehrte die Mutter zurück an ihren Wohnort Eibiswald in der Steiermark.

Erst Tage später erfuhr Marianne Stockinger, was geschehen war. «In aller Herrgottsfrühe fielen Polizisten bei mir ein und suchten einen Computer», erzählt Peter. «Ich habe immer wieder gesagt, dass ich gar keinen Computer besitze und es sich um einen Irrtum handeln müsse.» Dennoch wurde Peter in eine Zelle des Polizeipostens von Mendrisio gesteckt. «In ein Loch ohne Fenster, ohne Radio, ohne Zeitung, ohne Uhr. Nachts hörte ich andere Gefangene schreien. Am Wochenende war ich dann völlig allein.» Man habe ihm gesagt, er müsse nur ein paar Tage «zum Überlegen» bleiben. Daraus wurden vier Monate Untersuchungshaft im Gefängnis La Stampa von Lugano. «Die Zelle war eine Kühltruhe. Als ich mal einen Liter Milch neben das geschlossene Fenster stellte, war sie anderntags gefroren.»

Für Maurizio Albisetti, Vorsteher der Sektion Strafvollzug im Tessin, ist dies nicht der Normalfall im «La Stampa»: «Was die baulichen Aspekte betrifft, habe ich bis heute keine Reklamationen von Gefangenen erhalten.» Peter litt aber auch psychisch unter der Haft. Er sei sich wie ein Stück Vieh vorgekommen: «Komm! Mach! Man ist nur noch ein Arschloch.» Als er entlassen wurde, war seine Existenz zerstört: Arbeitsplatz verloren, Betreibungen für Tausende von Franken, Erspartes weg.

Einen Monat unschuldig in Haft
Szenenwechsel. Am 12. Januar dieses Jahres wurde die Poststelle von Corcelles-Cormondrèche NE überfallen - die Täter nahmen den Posthalter Christian Roduit und seine Freundin Catherine Béguin als Geiseln. Zwei Tage später verhaftete die Polizei die beiden. Sie sassen für einen Monat in Untersuchungshaft, weil sie der Komplizenschaft beschuldigt wurden. Ende Mai stellte der Staatsanwalt das Verfahren schliesslich ein. Für Béguin ist der Vorfall ein Skandal: «Wir glaubten immer an den Rechtsstaat Schweiz. Nie hätten wir gedacht, dass hier unbescholtene Bürger unschuldig in Untersuchungshaft geraten können.» Ganz zu schweigen von den Haftbedingungen: «Mein Freund sass täglich 23 von 24 Stunden isoliert in einer kleinen Zelle im Gefängnis Bois-Mermet bei Lausanne».

Unhaltbare Zustände in U-Haft sind nichts Aussergewöhnliches, wie der Basler Strafrechtsprofessor Peter Aebersold bestätigt: «Problematisch sind insbesondere die veralteten Regionalgefängnisse. Die Zellengrösse für eine menschengerechte Inhaftierung wird dort vielfach unterschritten.» Das werde vom Bundesgericht toleriert, sofern es genügend Gemeinschafts- und Arbeitsräume gibt - «so dass sich der Gefangene quasi nur zum Schlafen in der Zelle aufhalten muss». Doch wer in U-Haft sitzt, hat prinzipiell kaum Bewegungsfreiheit - um laufende Untersuchungen nicht zu gefährden. Mit anderen Worten: Obwohl ein Untersuchungshäftling bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig gilt, sitzt er unter härteren Bedingungen ein als verurteilte Straftäter.

Dies trifft auch für die meisten Asylsuchenden in Ausschaffungshaft zu - sie haben ebenfalls kein Verbrechen begangen. In Sarnen OW sass ein Asylsuchender für drei Monate in einer Zelle des Polizeigebäudes, bevor er sich Ende Januar erhängte. Der Raum hat kein Fenster, sondern nur Klappluken, und ist gemäss kantonaler Verordnung für längere Aufenthalte nicht geeignet. Die Untersuchung über den Tod des jungen Mannes habe «nichts Aussergewöhnliches zutage geführt», sagt Markus Marti, Leiter des Amts für Arbeit. «Der Betroffene beklagte sich nie über die Haftbedingungen. Noch zwei Tage vor seinem Tod verneinte er eine allfällige Verlegung in ein anderes Gefängnis.»

Gleichwohl hält sich bei den Hilfsorganisationen hartnäckig das Gerücht, dass der Asylsuchende mittels Entzug des Fernsehers und anderer Kontakte zur Aussenwelt unter Druck gesetzt worden sei, um seine Identität zu erfahren. Marti: «Wir haben die Aufgabe, die Identität festzustellen. Dass dazu gewisse Methoden wie Fernsehentzug eingesetzt werden, stelle ich nicht in Abrede.» Für Strafrechtsexperte Aebersold sind solche Praktiken unzulässig: «Sie dürfen höchstens als Disziplinarmassnahme eingesetzt werden, nicht aber, um etwas zu erpressen.» Heftige Schelte für die Schweizer Befragungsmethoden von Asylbewerbern gab es letztes Jahr auch von Alvaro Gil-Robles, Kommissar für Menschenrechte des Europarats.

Miese Bedingungen in der Untersuchungs- sowie in der Ausschaffungshaft - und auch im normalen Strafvollzug siehts nicht besser aus. Gil-Robles kritisiert in seinem umfassenden Bericht über die Einhaltung der Menschenrechte in der Schweiz vor allem die Bedingungen im überfüllten Genfer Gefängnis Champ-Dollon. Derzeit müssen sich dort 458 Insassen die für 270 Inhaftierte ausgelegten Räume teilen (siehe «So viele Gefangene wie noch nie» am Ende dieses Artikels). «Das ist unerträglich», empört sich Doris Leuenberger, Vizepräsidentin der Schweizerischen Menschenrechts-Liga. «Für alle: die Gefangenen, die Wärter, die Anwälte, die Besucher. Die skandalöse Situation dauert nun schon drei Jahre.»

Überbelegungsprobleme gibt es in der ganzen Schweiz: Die Behörden finden für verurteilte Straftäter oft keinen Platz mehr in einem Vollzugsgefängnis. «Wir müssen sie dann in einem Untersuchungsgefängnis unterbringen», bestätigt Martin Kraemer, Chef des Amts für Freiheitsentzug des Kantons Bern. «Das bedeutet Einzelhaft, kein oder nur ein eingeschränktes Arbeitsangebot, auch keine Therapie. Und in diesen Regionalgefängnissen kommen oft bauliche Mängel hinzu. Das kann in Spitzenzeiten zu einem Notbettenregime führen, das den minimalen Anforderungen der Europäischen Strafvollzugsgrundsätze nicht mehr entspricht.»

Mäuse und Ratten in der Gefängnisküche
Eine 2004 veröffentlichte Doktorarbeit belegt Kraemers Aussage. Der Berner Jurist Christoph Fricker untersuchte die Bedingungen in 22 Gefängnissen und entdeckte «schwere Grundrechtsverletzungen»: unzureichende Ausstattung, zu kleine Zellen, zu wenig Licht, Mangel an Frischluft oder Wärme. In der Haftanstalt Grosshof in Kriens LU bekamen einige Häftlinge in der Arrestzelle nicht einmal eine Matratze, auch keine Kissen und Wolldecken - was der Gefängnisdirektor im Nachhinein allerdings bestritt.

Auch die Darstellung des Ex-Gefangenen Peter E. Schudel über die Haftbedingungen in der Zürcher Vollzugsanstalt Urdorf wird von den Behörden vehement in Abrede gestellt. «Ich traf Zustände an, die absolut desolat und der Schweiz unwürdig sind», sagt Schudel. Hygiene sei einfach kein Thema. Die Zellen müssten von den Insassen gereinigt werden und seien mangels Aufsicht in entsprechendem Zustand: «Die Matratzen und Decken waren mehr als schmuddelig. Das Kopfkissen musste ich festhalten, damit es nicht davonlief - so sehr lebte es.» In der Küche habe es Fallen, in denen jede Woche drei bis vier Mäuse und Ratten gefangen würden. Anstaltsleiter Ernst Egger widerspricht: «Das trifft in keiner Art und Weise zu.» Zudem gebe es regelmässig Kontrollen vom Lebensmittelinspektor.

Peter Schudel galt eigentlich gar nicht als hafterstehungsfähig - jedenfalls hatte seine Ärztin der Strafverfolgungsbehörde ein entsprechendes Zeugnis zugestellt. Er ignorierte deshalb das Aufgebot zum Haftantritt. Sein «Verbrechen»: nicht bezahlte Parkbussen von insgesamt 6’000 Franken. Als Schudel schliesslich verhaftet wurde, «musste ich mich nackt ausziehen, und man hat mir in alle Löcher geschaut. Das muss man sich mal vorstellen: wegen Parkbussen!»

Als Schikane bezeichnet Schudel auch die Mahlzeiten: Er komme aus einer Arbeiterfamilie, sei also kein verwöhnter Esser. «Aber was man in Urdorf vorgesetzt bekommt, ist absoluter Müll - Suppe wie aus dem Sautrog und Fleisch wie Hundefutter.» Ernst Egger lässt all dies nicht gelten, verweist aber vor allem auf die vom Kanton verfügten Sparmassnahmen. «Dass man eine Vollzugsanstalt nicht mit einem privat geführten Hotel vergleichen darf, ist sicher hinlänglich bekannt.»

«Nein, ein Hotel braucht es nicht zu sein», bestätigt Strafrechtler Aebersold, «aber der Freiheitsentzug ist schon mit Einschränkungen verbunden. Es ist nicht erlaubt, ihn zusätzlich zu verschärfen.» Allerdings bestehe die Gefahr, dass Schikanen eingesetzt würden: jemanden diskriminieren, nicht in Schutz nehmen, ihm einen schlechten Arbeitsplatz zuteilen.

Solche Schikanen machen die Häftlinge der Strafanstalt Pöschwies in Regensdorf ZH auf der von ihnen eingerichteten unbewilligten Website www.non-gratae.com öffentlich. Unterstützt werden sie von ausserhalb durch die Selbsthilfegruppe «Reform 91», die für die Rechte von Gefangenen kämpft. Ihr Kopf ist der frühere Sträfling Peter Zimmermann, der noch Zeiten erlebt hat, «als man mit einer Nummer angeredet wurde, man schweigend im Hof im Kreis gehen musste und statt einer Toilette nur ein Kübel in der Zelle stand».

Und heute? Pöschwies-Inhaftierte müssen pro Krankheitsfall für den Arztbesuch fünf Franken zahlen. Weiter wird ihnen das vom Bundesgericht zugestandene Recht auf «täglich mindestens eine Stunde Bewegung oder geeignete Leibesübungen im Freien» nicht gewährt. Mit einer Petition an den Zürcher Regierungsrat wehrten sich die Gefangenen. Mit dem Ergebnis, dass ihnen jetzt eine halbe Stunde Hofgang zugestanden wird. Mehr nicht.

Keine Chance hatte auch Peter Schudel, als er seine betagte Mutter an ihrem 90. Geburtstag im Pflegeheim besuchen wollte: «Ich wurde am 9. Dezember verhaftet, und am 24. Dezember war der Geburtstag. Als ich den Antrag stellte, hiess es, ein solcher müsse einen Monat vorher eingereicht werden. Auf meinen Einwand, dass meine Mutter vielleicht nicht mehr lange lebe, erhielt ich die Antwort: Selbst wenn sie im Sterben liegen würde, bekäme ich keinen Freigang.»

Quelle: Franca Pedrazzetti

So viele Gefangene wie noch nie

In der Schweiz gibt es sieben geschlossene Anstalten, 22 halb offene, vier Arbeitserziehungsanstalten, fünf Zentren für Zwangsmassnahmen sowie zahlreiche Regional- und Untersuchungsgefängnisse. Insgesamt stehen 6’540 Plätze zu Verfügung.

Laut Bundesamt für Statistik waren letztes Jahr erstmals über 6’000 Gefangene inhaftiert; das bedeutet einen Zuwachs von 23 Prozent innerhalb von nur drei Jahren. Von den 6’111 Insassen befinden sich 31 Prozent in Untersuchungshaft, sechs Prozent in Ausschaffungs- oder Auslieferungshaft. Der Anteil der Frauen ist mit leicht über fünf Prozent gering. Der Ausländeranteil aller Insassen beträgt 71 Prozent inklusive Untersuchungshaft - ohne Ausschaffungshaft sind es 65 Prozent.

Quelle: Bundesamt für Statistik