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Tierschutz: Hundehalterin an der langen Leine

Text:
  • Eva Büchi
Ausgabe:
7/03

Eine Rentnerin haust mit 27 Hunden in einer Wohnung. Greifen die Behörden ein, umgeht sie deren Verordnung, indem sie den Wohnort wechselt. Leidtragende sind die Tiere.

Ursula Keller (Name geändert) ist eine «Gegnerin von Hundezwingern». Deshalb hauste sie zusammen mit ihren zehn Langhaarschäferhunden, zwölf Welpen und fünf Dackeln in einer Wohnung in Graubünden – bis die Tierschutzorganisation Vier Pfoten auf sie aufmerksam wurde. «Alles war verdreckt, und es roch nach Urin», erinnert sich die Tierschützerin Jacqueline Malzacher. Von den Tierschützern alarmiert, schritt auch das Bündner Veterinäramt ein. «Die Wohnbedingungen waren prekär – für Mensch und Hund», sagt Kantonstierarzt Kaspar Jörger.

Die ehemalige Kellnerin floh mit ihren 27 Tieren nach Däniken. Hier fand sie bei einer Bekannten Unterschlupf. Wieder wurde die Organisation Vier Pfoten aktiv und informierte die Solothurner Behörden. Keller zog erneut mit ihrem Rudel weg – diesmal über die Grenze ins deutsche Bühl im Landkreis Waldshut.

Doch auch hier wusste das Veterinäramt bald Bescheid. «Die Frau wohnte mit ihren Hunden in einer viel zu kleinen Wohnung», sagt Tierarzt Klaus Reuther. «Hygienisch untragbar», befand der Beamte, und das Veterinäramt wies Keller ultimativ an, einige ihrer Tiere umzuplatzieren – andernfalls würden die Hunde kastriert.

Ursula Keller ist kein Ausnahmefall. Das Tierschutzgesetz macht es Missetätern leicht: Wer die Gesetze nicht einhalten will, braucht lediglich den Wohnort zu wechseln. Dann geht die Bürokratie von neuem los – auf Kosten der Tiere. «Kantonale Behörden müssen besser kooperieren und sich gegenseitig informieren», fordert deshalb Sibylle Horanyi, Juristin beim Schweizer Tierschutz.

Die Bedenken der Tierschützer sind in Bern auf Gehör gestossen: Der Entwurf zur Revision des Tierschutzgesetzes sieht vor, dass Tierhalteverbote künftig in der ganzen Schweiz gültig sind. Ausserdem soll eine zentrale Meldestelle eingerichtet werden, die die kantonalen Veterinärämter über Zuwiderhandlungen gegen das Tierschutzgesetz informiert.

«Wildes Züchten» bald vorbei?

 

Die Tierschützer kritisierten nicht nur Ursula Kellers Tierhaltung, sondern auch ihre züchterischen Aktivitäten. Nach geltendem Recht müssen Züchter über das Fortpflanzungsverhalten ihrer Tiere Buch führen und die Gesundheit der Elterntiere testen. Auch hier patzte Keller. «Für teure Tests fehlte mir das Geld», rechtfertigt sich die IV-Rentnerin, die sich mit der Hundezucht einen Zustupf verdienen wollte. Solche «Wildzucht» will das revidierte Tierschutzgesetz durch einen speziellen Artikel unterbinden: Künftig wird «die Zucht, das Erzeugen und das Halten von Tieren mit bestimmten Merkmalen, insbesondere Abnormitäten in Körperbau und Verhalten» verboten sein.

Ursula Keller ist «die Hundezucht inzwischen verleidet»: Drei Umzüge in sechs Monaten, Kontrollgänge von Tierschützern und Behörden, «das alles wurde mir zu viel». Keller sieht sich als «Opfer einer Hetzkampagne», angezettelt von «neidischen Hundezüchtern». Zurzeit lebt sie im Kanton Solothurn und will nur noch ihre besten Freunde, drei Schäferhunde und vier Dackel, um sich herum haben. «Alle anderen Hunde habe ich weggegeben.»

© Beobachter Ausgabe 7 vom 04. Apr 2003 - Alle Rechte vorbehalten

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