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Verbotener Sex

Text:
  • Verena Walther
Ausgabe:
13/03

Regelmässig übernachtet der 21-jährige Freund unserer 15-jährigen Tochter in unserem Haus. Wir sind damit einverstanden, Aids und Verhütung wurden thematisiert. Nun fragen wir uns aber, ob wir uns strafbar machen, wenn wir dies tolerieren? Gaby und Theo U.

Verena Walther, Fachbereich Staat:

Das Strafgesetz will Kinder vor verfrühten sexuellen Erfahrungen schützen, weil diese die körperliche und die seelische Entwicklung schädigen könnten. Laut Gesetz befinden sich Kinder unter 16 Jahren im so genannten Schutzalter. Das heisst: Wenns zu sexuellen Handlungen zwischen Ihrer Tochter und ihrem Freund kommt, macht sich der Freund strafbar. Wäre er unter 20, könnten die Behörden von einer Strafe absehen. Wäre der Altersunterschied weniger als drei Jahre, würde er sich nicht strafbar machen. Für Sie kann es heikel werden, wenn Sie den Freund nicht auf die Strafbarkeit sexueller Handlungen hinweisen und das gemeinsame Übernachten in Ihrem Haus tolerieren. Sie riskieren ein Strafverfahren.

© Beobachter Ausgabe 13 vom 25. Jun 2003 - Alle Rechte vorbehalten

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