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Verkehrsschilder

Die Tücken der Beamtensprache

Text:
  • Patrick Strub
Bild:
  • Ursula Häne
Ausgabe:
2/07

Verkehrsschilder und Hinweistafeln haben die Aufgabe Klarheit zu schaffen. Oft tun sie aber genau das Gegenteil.

(Bild: Ursula Häne)

Zum Geburtstag war ein Nachtessen am Zürichsee geplant. Als Bruno Ruoss aus Wollerau SZ zusammen mit seiner Ehefrau, der Jubilarin, an einem Dienstagabend auf dem Parkplatz beim Stadtzürcher Hafen Enge ankam, las er auf dem grossen Hinweisschild über dem Parkticketautomaten: «07.00 − 19.00 h max. 4 Std. / 19.00 − 07.00 h unbeschränkt». Es war 19.20 Uhr, das Ehepaar parkte den Wagen und begab sich ins nahe gelegene Restaurant.

Die Busse folgte auf dem Fusse

Gross war die Überraschung, als bei der Rückkehr um halb elf ein Strafzettel unter dem Scheibenwischer steckte: 40 Franken. So viel sieht die Bussenverordnung für das Missachten des Signals «Parkieren gegen Gebühr» vor.

Gemäss Signalisationsverordnung sind «die Bestimmungen an der Parkuhr» zu beachten. Nur, so Bruno Ruoss: «Wer kommt schon auf die Idee, bei dieser Beschriftung über dem Parkomaten auch noch nach dem Kleingedruckten zu suchen?» Dort hätte er nämlich erfahren, dass nur die Parkdauer «unbeschränkt» ist, bezahlt werden muss hingegen auch nachts. Als falsch kann man die augenfällige Hinweistafel kaum bezeichnen - als klar verständlich aber noch weniger. Obwohl das Recht wohl im Kleingedruckten liegt, will es Bruno Ruoss dennoch wissen: Er lässt die Busse im ordentlichen Strafverfahren überprüfen.

Schreiben Sie uns: Sind auch Sie schon auf unverständliche, verwirrende oder widersprüchliche Verkehrssignalisationen gestossen? Hinweise mit dem Betreff «Verkehrsschilder» (wenn möglich mit Foto) bitte an:
Redaktion Beobachter
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redaktion@beobachter.ch



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© Beobachter Ausgabe 2 vom 17. Jan 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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