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Vermieter

Wo Recht zu Unrecht wird

Text:
  • Simon Eppenberger
Bild:
  • Daniel Desborough
Ausgabe:
9/06

Ein Vermieter will trotz Baulärm die Miete nicht herabsetzen. Und verdreht dazu gar ein Urteil des Bundesgerichts ins Gegenteil.

(Bild: Daniel Desborough)

Wir nehmen Ihre Anliegen ernst und bearbeiten Ihre Anliegen speditiv und gerecht», schreibt Immobilienverwalter Stefan Rüttimann auf seiner Website. Die Mieterin Christina Schürch sieht das anders. Sie wohnt in einer Siedlung in Schönenwerd SO, die von Rüttimann verwaltet wird. Durch Renovationen fühlt sie sich nachhaltig gestört - der Anbau neuer Balkone und das Anbringen zusätzlicher Isolationen verursacht über Monate hinweg Baulärm. Deshalb verlangt sie eine Mietzinsreduktion.

Doch Verwalter Rüttimann lehnt ab. «Leider können wir Ihrem Gesuch nicht entsprechen und verweisen auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts (02.12.2004, 4C.377/2004)», schreibt er. Gemäss diesem Urteil habe Lärm aus einer «Bautätigkeit mit einer Baubewilligung» keinen Anspruch auf Herabsetzung des Mietzinses zur Folge.

«Diese Aussage ist schlicht falsch», sagt dagegen Rosmarie Naef vom Beobachter-Beratungszentrum. «Das Urteil des Bundesgerichts sagt genau das Gegenteil: Vermieter müssen auch bei übermässigem Baulärm den Mietzins reduzieren.»

Wie kommt Rüttimann darauf, das Bundesgerichtsurteil ins Gegenteil zu verkehren? Kommentarlos verweist er auf einen Artikel in der Zeitung des Hauseigentümerverbands (HEV). Darin steht aber wiederum exakt das Konträre seiner Urteilsdeutung. Ein HEV-Jurist regt sich gar über das mieterfreundliche Verdikt des Bundesgerichts auf. Wie kommt es, dass Rüttimann diese Urteilsschelte für den Entscheid selbst hält? Darauf gibt er keine Antwort. «Das ist ein Fall für die Schlichtungsstelle», schreibt er in einer Mail und lehnt jede Stellungnahme ab. Absender der Mail: «Rüttimann Immobilien (Immobilien-Treuhand mit Herzblut)». Der Fall liegt nun tatsächlich bei der Schlichtungsstelle.

© Beobachter Ausgabe 9 vom 26. Apr 2006 - Alle Rechte vorbehalten

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