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Ein Grund zum Heulen

Text:
  • Urs von Tobel
Bild:
  • Annette Boutellier
Ausgabe:
9/08

Bernmobil verzeigte eine Frau wegen Schwarzfahrens im Tram. Dass sie sich am fraglichen Datum im Inselspital von der Geburt ihres Sohnes erholte, interessiert die Verantwortlichen nicht.

(Bild: Annette Boutellier)

Am 2. März bringt Tanja Gerber ihren gesunden Sohn Luan zur Welt. Drei Tage später, am 5. März, kann sie das Inselspital Bern verlassen. Als die junge Mutter Ende Monat ihre Post öffnet, fällt sie aus allen Wolken. Da findet sich doch tatsächlich eine Mahnung von Bernmobil, den städtischen Verkehrsbetrieben, eine Umtriebsgebühr von 120 Franken innert zehn Tagen zu bezahlen. Grund: Sie sei am 4. März um 09.01 Uhr ohne gültigen Ausweis im Tram erwischt worden.

«Das ist doch grotesk - ich habe Bernmobil die Rechnung des Inselspitals mit den genauen Daten meines Aufenthalts geschickt», ärgert sich Tanja Gerber. Zudem verfüge sie über ein Jahresabo der Berner Verkehrsbetriebe.

Doch das alles interessiert Bernmobil nicht. Tanja Gerber habe zwar keinen Ausweis bei sich getragen, habe aber sofort die genauen Personalien, auch ihren zweiten Vornamen Beatrice, angeben können, ebenso ihre Adresse und ihre Handynummer. Auf einen Anruf verzichteten die Kontrolleure jedoch leider - er hätte die junge Mutter im Inselspital erreicht. Trotzdem: Wenn Tanja Gerber nicht einverstanden sei, müsse sie persönlich bei Bernmobil vorsprechen.

Das tat sie denn schliesslich auch. Das Gespräch sei «unglücklich verlaufen», erklärt Mediensprecherin Annegret Hewlett dem Beobachter. Bernmobil rückte nicht von ihrer Haltung ab und verzeigte Tanja Gerber beim Untersuchungsrichteramt. Einziger Trost für die junge Mutter: Bei einem Freispruch kann sie ihre Umtriebe in Rechnung stellen.

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© Beobachter Ausgabe 9 vom 29. Apr 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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