Wasserschaden
Die Flut kommt immer wieder
Eine Strasse wurde nicht korrekt saniert - einem Anlieger fliesst bei Regen Wasser in den Keller. Nun baut die Gemeinde die Strasse um. Für den Schaden im Keller will sie jedoch nicht aufkommen.
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Die Fotos zeigen einen feuchten Keller, angefaulte Deckenbalken und nasses Mauerwerk. Für Theo und Adelheid Brunner, Besitzer der Liegenschaft Zur Blume in Eberswil TG, belegen sie ihren jahrelangen Ärger: «Nach der Strassensanierung 1994 hatten wir mehrere Wassereinbrüche im Keller. Hier wurde gepfuscht, und wir haben bei Regen jeweils die Bescherung.» Dazu passt, dass es die damalige Exekutive nicht für nötig gehalten hatte, ein Bauprojekt zu erstellen und öffentlich aufzulegen. «Unbestrittenermassen ein Schönheitsfehler», wie Walter Luginbühl, Gemeindeammann von Hauptwil-Gottshaus, zu dem der Weiler Eberswil gehört, sagt.
Dass man die Strasse tatsächlich unsachgemäss saniert hatte, wurde im letzten Jahr offiziell bestätigt: Auf die Aufsichtsbeschwerde der Brunners hin entschied das kantonale Departement für Bau und Umwelt, dass die Strasse «umgehend» erneut zu sanieren sei. Mangels Querneigung der Strasse fliesse zu viel Oberflächenwasser in den Schacht vor dem Haus der Brunners. Die Flut schwappt dann über die Oberlichter in den Keller. Die Gemeinde rekurrierte und unterlag vor dem Verwaltungsgericht. Nun wird ein neues Bauprojekt präsentiert - 14 Jahre nach dem Pfusch.
Für Brunners ist die Sache damit jedoch nicht ausgestanden: Weil ihr Haus zu viel Wasser abbekam, sind Stützbalken angefault und müssen ersetzt werden. Die Kosten dafür will die Gemeinde nicht übernehmen: Die Kanalisation werde nur bei Extremereignissen überflutet, und das sei «höhere Gewalt». Brunners, die bisher über 20'000 Franken allein für Anwälte und Parteigutachten ausgegeben haben, erwägen nun, erneut vor Gericht zu gehen.
© Beobachter Ausgabe 13 vom 25. Jun 2008 - Alle Rechte vorbehalten
