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Wildunfall

Sofort melden

Text:
  • Verena Walther
Ausgabe:
7/04

Frage: Auf der Heimfahrt ist mir ein Reh vors Auto gesprungen. Ausser einer Beule am Wagen gibt es glücklicherweise keinen weiteren Schaden. Als ich mich vom Schreck erholt hatte, benachrichtigte ich am anderen Morgen die Polizei. Einige Tage später erhielt ich eine Busse. Weshalb? Peter M.

Sie haben die Polizei leider zu spät benachrichtigt: Ein Autolenker, der ein Wildtier anfährt, muss sofort anhalten und das verletzte Tier mit einem Pannendreieck absichern. Dabei darf er dem Wildtier nicht zu nahe kommen, damit es sich nicht in den Wald schleppt, wo es verenden würde. Um einen qualvollen Tod zu verhindern, muss man auf der Stelle den Wildhüter oder die Polizei benachrichtigen, damit das Tier so schnell wie möglich von seinen Leiden erlöst werden kann.

 

Die verspätete Meldung des Wildunfalls ist möglicherweise trotz Busse von Interesse: Falls ein Autolenker nämlich gegen Wildschäden versichert ist, verlangt die Versicherungsgesellschaft in der Regel einen Nachweis der Polizei oder des Wildhüters, bevor sie den Schaden bezahlt.

 

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© Beobachter Ausgabe 7 vom 01. Apr 2004 - Alle Rechte vorbehalten

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