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Wohnen: Kampfzone Balkonien

Text:
  • Marc Caprez
Ausgabe:
9/02

Der Grillplausch auf dem Balkon – daran dürfen sich auch Mieter freuen. Allerdings: Damit man sich nicht gegenseitig die gute Laune vermiest, sind Toleranz und Vernunft gefragt.

Der Frühsommer steht vor der Tür, und zum Leben in der guten Stube kommt die Ergänzung auf dem Balkon. Meist ist die Distanz zum Nachbarn knapp, und längst nicht jeder hat Verständnis für das Treiben seiner Mitmieter. «Meine junge Nachbarin zeigt sich schamlos halb nackt auf dem Balkon», beschwert sich etwa Martha W. aus Zürich. «Muss ich mir das gefallen lassen?» Klar ist: Wer eine Wohnung mit Balkon gemietet hat, darf diesen auch nach Belieben nutzen. Damit das aber für alle Mitbewohner angenehm bleibt, ist vor allem eines gefordert: Rücksicht.

 

Beispiel Grillieren: So richtig Freude am Grillieren hat wohl nur der Grillmeister selber. Wenn nach dem grosszügigen Einsatz chemischer Anzündhilfen eine mehrstündige Grillorgie folgt, verliert auch der toleranteste Nachbar die Nerven.

 

Das muss nicht sein. Wer folgende Punkte beachtet, verärgert seine Nachbarn nicht und kann sich ungestört am Grillplausch freuen: Anzündwürfel und -pasten sollten nur sehr sparsam eingesetzt werden. Besser geeignet sind mit Brennsprit getränkte Holzkohlen oder -späne. Als ideale Brennstoffe bieten sich Holzkohle oder unbehandeltes Holz an – alle anderen Brennmaterialien haben im Grill absolut nichts verloren. Sind die Nachbarn überempfindlich, sollte man auf einen Gasgrill umsteigen. Diese erzeugen am wenigsten Rauch und Gerüche und sind daher für heikle Grillorte besonders gut geeignet.

 

Selbstverständlich darf man auch Freunde und Bekannte am schönen Balkon teilhaben lassen. Dagegen ist nichts einzuwenden: Grundsätzlich ist es erlaubt, auf dem Balkon ein kleines Fest zu feiern. Wer allerdings in der Wohnung nebenan unfreiwillig an der Party «teilnimmt», kann sich schnell gestört fühlen. Bevor man zum Fest einlädt, sollte man sich daher die Hausordnung und die polizeilich verordneten Ruhezeiten in Erinnerung rufen. In den allermeisten Gemeinden gilt: Zwischen 22 Uhr abends und 7 Uhr morgens herrscht Nachtruhe.

 

Häufig kommt die Party aber erst nach 22 Uhr richtig in Fahrt. Informieren Sie daher Ihre Nachbarn rechtzeitig und bitten Sie um Verständnis. Halten Sie den Lärmpegel so gering wie möglich. Rücksichtnahme auf die Mitbewohner ist besser als eine saftige Polizeibusse wegen Verletzung der Vorschriften über die Ruhezeiten. Wer öfters gegen die Hausordnung verstösst, riskiert zudem die Kündigung.

 

Allgemein aber gilt: Die Störungen durch Rauch oder Lärm dürfen je nach Lage und Ortsgebrauch nicht übermässig sein. Konkret: In einem ruhigen Kurort wird weniger toleriert als in der Grossstadt. Dabei ist stets vom Empfinden eines Durchschnittsmenschen auszugehen. Überempfindliche Nachbarn verdienen daher keinen Schutz. Denn: Zusammen wohnen bedeutet nicht nur Rücksichtnahme, sondern auch Toleranz gegenüber anderen Lebensformen.

© Beobachter Ausgabe 9 vom 03. Mai 2002 - Alle Rechte vorbehalten

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