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Wohnrecht

Verein gewinnt, Erben gehen leer aus

Text:
  • Rebecca Zingg
Bild:
  • Website sonnengarten.ch
Ausgabe:
25/09

Problematische Wohnrechts-Praxis des Altersheims Sonnengarten in Hombrechtikon: Bereichert sich der Verein zulasten der Erben?

Verein gewinnt, Erben gehen leer aus

Einmal unterschrieben, gibt es kein Zurück: In Hombrechtikon ZH bietet ein anthroposophisch orientiertes Altersheim ein Wohn­mo­dell an, bei dem vor allem das Heim selber profitiert. Das Alters- und Pfle­ge­heim Sonnengarten baut 22 neue Alterswohnungen. Acht davon kön­nen mit einem Wohnrecht auf Leb­zeiten gekauft werden, für 480'000 bis 765'000 Franken.

Nur: Stirbt ein Bewohner, fliesst sein Anteil automatisch in die Institution «Gemeinnütziger Verein Sonnengarten». Die Erben gehen leer aus, und das Wohnrecht wird erneut verkauft, oder die Wohnungen werden vermietet. Bei Über­­sied­lung ins Pflegeheim ver­hält es sich genauso, nur dass Betroffene in diesem Fall einen Pen­sionspreis­nach­lass bekommen.

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Zwei haben unterschrieben

«Der Ver­fall des Wohnrechts­kapitals ist problematisch, weil das Geld im Todesfall nicht den rechtmässigen Erben, sondern dem Verein zukommt», sagt Car­lo Häfeli, Jurist beim Schwei­zer Heimverband Curaviva. ­Seiner Mei­nung nach müsste der «Sonnengarten» den Erben ­einen gewissen Betrag zurückzahlen.

Wie «Sonnengarten»-Heim­lei­ter Ruedi Hartmann sagt, sind zwei Drittel der Wohnun­gen ­be­reits vergeben, davon zwei Einheiten mit dem umstrittenen Wohnrechtsmodell. Dass das Geld im Todesfall an die Einrichtung geht, hält er für unproblematisch. «Das unter Umständen nicht ‹abgewohn­te› Geld kommt dem ‹Sonnengarten› zugute.» Darüber kläre man Kaufinteressenten auch auf.

Curaviva-Jurist Carlo Häfeli rät vom Erwerb dringend ab. Für ihn ist fraglich, ob der «Sonnengarten» überhaupt legal vor­geht: «Ein Verein darf grundsätzlich kein kaufmännisches Unternehmen betreiben und einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen.»

© Beobachter Ausgabe 25 vom 09. Dez 2009 - Alle Rechte vorbehalten

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