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Wohnungsabgabe

Wer bezahlt den Schaden?

Text:
  • Patrick Strub
Ausgabe:
7/05

Mein Vermieter wollte, dass ich im Abgabeprotokoll Schäden anerkenne. Ausser einem kleinen Schaden am zehnjährigen Lavabo habe ich das Objekt aber so übernommen. Das Protokoll habe ich nicht unterschrieben. Was blüht mir? Selma T.

Nur was über die gewöhnliche Abnutzung hinausgeht, ist ein Schaden. Der Vermieter muss beweisen, dass die Schäden während Ihrer Mietdauer entstanden sind. Dabei hilft ein von Ihnen unterzeichnetes Übernahmeprotokoll. Weder dieses noch ein Abgabeprotokoll muss die Mieterin jedoch unterschreiben, wenn sie nicht einverstanden ist. Kann der Vermieter nachweisen, dass Schäden während des Mietverhältnisses verursacht wurden, hat die Mieterin dafür aufzukommen. Für die Obergrenze des Schadensbetrags sind Alter und Lebensdauer des beschädigten Objekts zu berücksichtigen. Ein Keramiklavabo hat eine Lebensdauer von 40 Jahren. Ein Austauschen des zehnjährigen Lavabos wegen einer kleinen Schlagstelle wäre unverhältnismässig. Sie müssen nur angemessenen Ersatz für den Minderwert bezahlen.

© Beobachter Ausgabe 7 vom 31. Mär 2005 - Alle Rechte vorbehalten

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