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Wohnungsunterhalt

Schlüssel für Vermieter?

Text:
  • Rosmarie Naef
Ausgabe:
22/04

Mein Vermieter hat einen Schlüssel zu meiner Wohnung behalten und diesen einem Handwerker gegeben, der Arbeiten auszuführen hatte. Muss ich das hinnehmen? Klaus F.

Nein. Der Vermieter hat kein Recht, ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis einen Schlüssel zu Ihrer Wohnung zu behalten, geschweige denn ihn an Dritte weiterzugeben. Verschafft sich der Vermieter trotzdem ohne Ihre Zustimmung Zutritt zu Ihrer Wohnung, begeht er Hausfriedensbruch und macht sich strafbar. Stehen jedoch Reparaturen in der Wohnung an, so müssen Sie den Vermieter oder auch Handwerker in die Wohnung lassen. Der Vermieter muss seinen Besuch aber rechtzeitig ankündigen und auf Ihre Bedürfnisse – soweit zumutbar – Rücksicht nehmen. Sie können aber nicht verlangen, dass ein Handwerker ausserhalb der normalen Arbeitszeiten bei Ihnen erscheint, weil Sie tagsüber ausser Haus sind. Ist es Ihnen nicht möglich, persönlich anwesend zu sein, müssten Sie sich durch eine Vertrauensperson vertreten lassen.

© Beobachter Ausgabe 22 vom 28. Okt 2004 - Alle Rechte vorbehalten

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