Die Gemeinde Spreitenbach AG im Limmattal ist ein Beispiel für die Zersiedelung, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts eingesetzt hat.

Um einen Eindruck vom Wandel zu erhalten, bewegen Sie den Slider nach links oder nach rechts. Das Bild links ist eine Luftaufnahme von Spreitenbach aus dem Jahr 1953 (in Blickrichtung Nordwesten) – jene rechts von 2009 zeigt in Blickrichtung Südosten. Zur besseren Orientierung haben wir die Kirche jeweils rot eingefärbt. (Bilder: ETH-Bibliothek Zürich, www.reportair.ch)

«Alle Jahre wieder saust der Presslufthammer nieder» – Jörg Müllers Kinderbuch von 1973 zeigt in grossformatigen Bildern, wie aus einem ländlichen Idyll ein grauer Siedlungsbrei mit Fabriken, Wohnblöcken, Supermärkten und viel Verkehr wird. Genützt hat Müllers Mahnfinger wenig: «Über die Schweiz ist ein richtiger Siedlungs-Tsunami hinweggefegt», sagt Raimund Rodewald, Geschäftsleiter der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz. Die Zahlen geben ihm recht: Aktuell wird jede Sekunde ein Quadratmeter Kulturland überbaut.

Richtig begonnen hat das Wachstum in der Nachkriegszeit. «In den fünfziger und sechziger Jahren gab es einen Bauboom», sagt Martin Vinzens, Chef der Sektion Siedlung und Landschaft des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE). Damals prosperierte die vom Krieg verschonte Industrie, Wohlstand machte sich breit. Gleichzeitig wurde massiv ins Verkehrsnetz investiert – die ersten Autobahnen entstanden.

Erstes Raumplanungsgesetz kam 1979

Weil sie nun per Auto schnell erreichbar waren, stieg die Attraktivität der ländlichen Gemeinden. Man zog grosse Wohnsiedlungen hoch, baute Einfamilienhäuser. Rasch weiteten sich die Dörfer aus. Ein Raumplanungsgesetz auf Bundesebene fehlte damals. Einige Gemeinden kanalisierten das Wachstum mit einer eigenen Ortsplanung, andere liessen dem Geschehen freien Lauf. Zwar existierte seit 1969 ein Artikel zur Raumplanung in der Bundesverfassung, doch der Gesetzesvorschlag dazu hatte keine Chance. «Damals wurden Ängste geschürt, das Gesetz ebne den Boden für eine sozialistische Planwirtschaft – mitten im Kalten Krieg ein No-Go», sagt Martin Vinzens vom ARE.

Erst 1979 wurde ein Raumplanungsgesetz verabschiedet. Es lenkte vieles in geordnetere Bahnen. Stoppen konnte es die Zersiedelung aber nicht. Die wirtschaftliche Entwicklung sorgte für Wachstum. Während die Bevölkerung zwischen 1983 und 2007 um 18 Prozent zulegte, wuchs das Bruttoinlandprodukt in diesem Zeitraum um 57 Prozent. Mit höheren Einkommen stiegen die Ansprüche und die Wohnfläche pro Kopf. Genügten 1980 noch durchschnittlich 34 Quadratmeter pro Person, sind es aktuell 45.

Untersuchungen der Eidgenössischen Forschungsanstalt WSL in Birmensdorf zeigen, dass die Zersiedelung zu 70 Prozent auf die gestiegenen Ansprüche bei der Wohnfläche und nur zu 20 Prozent auf das Bevölkerungswachstum zurückzuführen ist.

Der Fall Galmiz

Die immer stärkere Zersiedelung führte zu einem Umdenken. Ein Wendepunkt war der Fall Galmiz: 2004 wollte der Kanton Freiburg bei dem Ort 55 Hektaren Kulturland für einen Pharmakonzern einzonen. Dagegen regte sich Widerstand, gleichzeitig wurden die Schwächen des Raumplanungsgesetzes sichtbar: Es hätte die Umzonung zugelassen. Umwelt- und Landschaftsschützer lancierten deshalb die Landschaftsinitiative, die ein 20-jähriges Moratorium für die Einzonung neuen Baulands verlangte. Ein Grossteil der Anliegen wurde vom Bund in die Anpassung des Raumplanungsgesetzes aufgenommen, die Initianten zogen ihre Vorlage zurück. Im März 2013 stimmte das Volk der Revision zu. «Das neue Gesetz bringt einen Paradigmenwechsel – wenn es richtig umgesetzt wird», sagt Landschaftsschützer Rodewald, der zu den Vätern der Landschaftsinitiative gehört.

Hohe Dichte nur in Ballungsräumen

Die Dichtekarte der Schweiz zeigt, wie eng wir wo zusammenleben. Sie beruht auf den Daten der Volkszählung und der Einwohnerregister. Massgebend ist die Anzahl Einwohner pro Hektare Siedlungsfläche.

Ein Blick auf die Karte zeigt grosse regionale Unterschiede: Richtig dicht gewohnt wird vor allem in den grösseren Städten und regionalen Zentren des Mittellands, wo meist auch grosse Mehrfamilienhäuser stehen. Ausserhalb dieser Orte sinkt die Dichte rasch ab. Im ländlichen Deisswil im Kanton Bern beispielsweise wohnen auf einer Hektare Siedlungsfläche nur sechs bis zehn Menschen, in der Berner Altstadt oder im Aussenquartier Bethlehem hingegen teilen sich 150 bis 200 Menschen dieselbe Fläche Land.

Klicken Sie auf die Karte, um die Informationen zu Ihrer Gemeinde abzurufen.

Quelle: Bundesamt für Statistik 2013 (Area/Statpop)

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Kernpunkt des Gesetzes ist der Umgang mit dem Boden: Das Ziel ist es, vor allem innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets zu bauen. Die Kantone müssen bis 2019 aufzeigen, wie viel Land sie benötigen. In diesem Zeitraum darf nur eingezont werden, wenn anderswo dieselbe Fläche ausgezont wird. Forciert wird die Entwicklung nach innen vor allem durch die Nutzung bestehender Reserven und die Abstimmung des Baulandbedarfs über die Gemeindegrenzen hinaus. Das Gesetz verbietet zudem das Horten von Bauland. Die dazu nötige Handhabe müssen die Kantone künftig im Baugesetz festlegen. Trotzdem soll dieses das Wachstum nicht blockieren: «Die Flächen im bestehenden Siedlungsgebiet bieten bereits heute ein grosses Potenzial», sagt Martin Vinzens vom ARE.

Wie gross die Potenziale sind, zeigen verschiedene Erhebungen. So hat die Professur für Raumentwicklung der ETH Zürich errechnet, dass sich in den bestehenden Bauzonen Wohnraum für bis zu 1,9 Millionen Menschen realisieren liesse. Vor allem in den Agglomerationen sind viele Grundstücke weniger dicht bebaut, als erlaubt wäre. Dazu kommen brachliegende Industrieareale und ungenutzte Parzellen an zentralen Lagen. «Die Besitzer wollen das Land für später aufheben oder sehen keine wirtschaftliche Notwendigkeit für eine Nutzung», sagt Karin Hollenstein von der ETH. Genau solche Grundstücke könnten bald benötigt werden, denn das Bundesamt für Statistik geht von einer Bevölkerungszahl von bis zu zehn Millionen Menschen im Jahr 2030 aus.

Strategien gegen verbreitete Sorgen

Das bestehende Siedlungsgebiet bietet zwar genügend Reserven, doch die bauliche Verdichtung löst zum Teil Unbehagen aus. Vielenorts ist die Angst zu spüren, es werde alles zugebaut. «Die Verdichtung muss massgeschneidert erfolgen, und es darf keine flächendeckenden Aufzonungen ohne Rücksicht auf das Bestehende geben», sagt Heidi Haag von der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung (VLP-ASPAN). Karin Hollenstein von der ETH hofft auf mehr Eigeninitiative der Behörden: «Die Gemeinden müssen vorausdenken und selber aktiv werden.» Etwa indem sie Besitzer strategisch wichtiger, unbebauter Grundstücke kontaktieren oder mit mehreren Grundeigentümern nach parzellenübergreifenden Lösungen suchen. Ein typisches Beispiel für die Potenziale im Siedlungsgebiet ist die Migros-Filiale im Thuner Dürrenast-Quartier. Das einstöckige Gebäude und der Parkplatz nutzen die Fläche im sonst dicht bebauten Quartier schlecht. Nun soll das Areal mit mehrstöckigen Häusern überbaut werden. Die Parkplätze sowie die Migros-Filiale finden künftig im Untergeschoss Platz.

Das Verdichtungsradar

Das revidierte Raumplanungsgesetz fordert eine Entwicklung nach innen. Vor allem innerhalb bestehender Siedlungsgebiete soll gebaut werden. Dort ist das Potenzial gross, denn viele Grundstücke sind unternutzt und könnten heute schon in Übereinstimmung mit den Baugesetzen dichter bebaut werden. Vor allem im Mittelland befinden sich gemäss des Verdichtungsradars, das die Immobilien-Beratungsfirma Wüest & Partner erhoben hat, viele unternutzte Grundstücke – genau dort, wo auch die Nachfrage nach Wohn- und Dienstleistungsflächen gross ist. So hat die Region St. Gallen ein Nachverdichtungspotenzial von 29 Prozent, Genf von 38 Prozent, und im Raum Yverdon könnten die Flächen sogar um 50 Prozent erhöht werden.


Quelle: Wüest & Partner 2015 (Immo-Monitoring)
Infografik: Beobachter/AS

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Liebäugeln mit neuen Volksinitiativen

Wie man die Verdichtung klug anpackt, zeigt auch die Stadt Aarau, die letztes Jahr den Wakkerpreis erhalten hat. Aarau fördert die Neubebauung alter Industrieareale mit dichten Stadtquartieren. Dafür bleiben die Altstadt und die durchgrünten Villen- und Einfamilienhausquartiere unangetastet. «Das zeigt, dass Verdichtung nicht zur Zerstörung des Ortsbilds führt, sondern die Qualität sogar steigern kann», sagt Martin Vinzens vom ARE. Solche Beispiele sind wichtig, denn das revidierte Raumplanungsgesetz ist zwar seit Mai 2014 in Kraft, muss nun aber bis 2019 in die Gesetzgebung der Kantone einfliessen, was Abstimmungen nötig macht. Sowohl Gegner als auch Befürworter beobachten die Gesetzesanpassungen genau.

Die Gegner könnten sich gegen eine Einführung wehren, weil die Autonomie der Gemeinden zu stark beschnitten wird oder die Angst vor mehr Dichte zu gross wird. Die Befürworter hingegen befürchten, ihre Grundidee werde verwässert: «Wenn der Schutz des Kulturlands unter die Räder kommt, müssten wir eine zweite Initiative realisieren», sagt Raimund Rodewald von der Stiftung Landschaftsschutz.

Schützenhilfe erhält er von den Jungen Grünen. Sie haben im April die Zersiedelungsinitiative lanciert. Sie verlangt, dass man Kulturland nur noch einzonen darf, wenn dieselbe Fläche an Bauland ausgezont wird. Würde die Initiative angenommen, wäre es Zeit für Teil zwei von Jörg Müllers Kinderbuch – mit Baggern, die Fabrikhallen abreissen, und Bauern, die Äcker anlegen als Kompensation für Flächen, die anderswo bebaut werden.