Zugelaufen
Katze noch nicht auf sicher
Mir lief eine Katze zu, die ich sofort ins Herz schloss. Die Liebe ist gegenseitig, sie weicht nicht von meiner Seite. Was ist, wenn sich die Besitzerin meldet? Ab wann gehört die Katze mir? Monika W.
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Ich muss Ihre Freude leider ein wenig dämpfen: Ihr neuer kleiner Liebling gehört Ihnen vorläufig noch nicht. Seit dem 1. April 2003 ist jedoch ein neues Gesetz in Kraft: Es legt fest, dass ein zugelaufenes Tier neu nach zwei Monaten den Eigentümer wechselt – nach dem früher geltenden Recht war das erst nach fünf Jahren der Fall. Das neue Recht verlangt allerdings von Ihnen auch, dass Sie das zugelaufene Kätzchen sofort dem Eigentümer oder der Eigentümerin oder – wenn Sie diese nicht kennen – bei einer Fundstelle melden. Zurzeit sind das noch die Gemeindebehörden oder die Gemeindepolizei. Die Kantone wurden jedoch verpflichtet, bis zum 1. April 2004 eine zentrale Meldestelle einzurichten. Auf Wunsch vieler Tierfreunde will man mit dieser Bestimmung erreichen, dass mehr zugelaufene Tiere gemeldet und ihren Eigentümern zurückgegeben werden können.
© Beobachter Ausgabe 1 vom 08. Jan 2004 - Alle Rechte vorbehalten













Schlichten
Bei Streit zwischen Mieter und Vermieter ist die Schlichtungsbehörde die erste Anlaufstelle. Wie läuft eine solche Verhandlung konkret ab?