Zusammenleben: Katastrophen in Nachbars Garten
Wo Menschen nah aufeinander wohnen, wird die Privatsphäre des andern schnell verletzt. Wie aber vorgehen, wenn man beim Nachbarn ein auffälliges Verhalten beobachtet?

Kommt Oliver noch etwas nach draussen?» Annalies
Bellwohl (Name geändert) traut ihren Ohren nicht: Die
Stimme gehört Nicolas, dem besten Freund ihres Sohns.
Beide sind erst fünfjährig, und es ist bereits 22
Uhr definitiv zu spät zum Spielen vor dem Haus.
Schon ein paarmal ist Annalies Bellwohl aufgefallen, dass
Nicolas spätabends im Freien ist; auch trägt er
häufig stark verschmutzte Kleider und wirkt verschüchtert.
«Was tun?», fragt sich Frau Bellwohl. «Darf
ich mich einmischen? Und was ist, wenn mir Nicolas Mutter
frech kommt oder wenn ich mich täusche?»
Solche zwiespältigen Gefühle seien normal, sagt
Walter Noser, Beobachter-Experte für Sozialfragen. «Sich
in fremde Händel einzumischen widerspricht unserer Kultur,
deren Grundsatz lautet: Was hinter der Wohnungstür
passiert, geht niemanden etwas an.» Doch mit vornehmer
Zurückhaltung oder Wegschauen allein ist es nicht getan:
Das dumpfe Gefühl, dass mit den Nachbarn etwas nicht
in Ordnung ist, bleibt bestehen.
Man kann auf verschiedene Weise abklären, wie schwerwiegend
das Beobachtete ist (siehe «Eingreifen oder nicht?»,
Seite 63). Am heikelsten ist der amtliche Weg: Wie die Polizei
ist auch die Vormundschaftsbehörde von Rechts wegen zum
Abklären und allfälligen Eingreifen verpflichtet.
Deshalb sollte dieses Vorgehen nur bei gesicherten Fakten
gewählt werden.
Sandra Alank (Name geändert) bekam die Folgen «heimlichen
Anschwärzens», wie sie es nennt, schmerzlich zu
spüren. Wenige Wochen nach ihrem Einzug in ein Mehrfamilienhaus
hatte sie eine Vorladung der Vormundschaftsbehörde in
der Post. Eine Drittperson habe gemeldet, sie vernachlässige
ihre kleine Tochter, schrieb das Amt was sich später
als bösartige Unterstellung herausstellte. «Es
wurde eine alte Lügengeschichte aufgewärmt, die
mein Exmann am früheren Wohnort in Umlauf gesetzt hatte»,
sagt Sandra Alank. Entsprechend sauer ist sie wegen der anonymen
Meldung. Inzwischen hat sie herausgefunden, dass es sich um
eine Frau handelt, die im selben Haus wohnt: «Sie hätte
doch direkt mit mir sprechen können.»
Unverfänglicher ist die Benachrichtigung nichtstaatlicher
Beratungsstellen, wie sie in grösseren Gemeinden zu finden
sind. Hier können Drittpersonen ihre Beobachtungen mit
Fachleuten besprechen, ohne dass gleich die Behördenmaschinerie
in Gang kommt. «Gemeinsam erörtern wir die möglichen
Handlungsweisen», sagt Anna Flury, Mitarbeiterin des
Elternnotrufs Zürich. Im Fall von Sandra Alank hätte
die Nachbarin etwa sagen können: «Frau Alank, Sie
wohnen erst kurz im Haus. Ich möchte Sie gern zum Kaffee
einladen und etwas mit Ihnen besprechen.»
Jugendsekretariat um Rat fragen
Annalies Bellwohl wählte einen dritten Weg: Sie holte
sich Rat beim örtlichen Jugendsekretariat. Dann nahm
sie Kontakt mit Nicolas Mutter auf. Es stellte sich
heraus, dass die Eltern oft bis in den Abend hinein arbeiten
müssen. Gemeinsam konnte eine gute Lösung gefunden
werden: An den beiden Tagen, an denen seine Mutter erst nach
20 Uhr von der Arbeit heimkommt, darf Nicolas nun jeweils
bei seinem Spielkameraden Oliver zu Abend essen.
© Beobachter Ausgabe 18 vom 05. Sep 2003 - Alle Rechte vorbehalten
