Zusammenleben: Katastrophen in Nachbars Garten

Text:
  • Esther Haas
Ausgabe:
18/03

Wo Menschen nah aufeinander wohnen, wird die Privatsphäre des andern schnell verletzt. Wie aber vorgehen, wenn man beim Nachbarn ein auffälliges Verhalten beobachtet?

Kommt Oliver noch etwas nach draussen?» Annalies

Bellwohl (Name geändert) traut ihren Ohren nicht: Die

Stimme gehört Nicolas, dem besten Freund ihres Sohns.

Beide sind erst fünfjährig, und es ist bereits 22

Uhr – definitiv zu spät zum Spielen vor dem Haus.

Schon ein paarmal ist Annalies Bellwohl aufgefallen, dass

Nicolas spätabends im Freien ist; auch trägt er

häufig stark verschmutzte Kleider und wirkt verschüchtert.

«Was tun?», fragt sich Frau Bellwohl. «Darf

ich mich einmischen? Und was ist, wenn mir Nicolas’ Mutter

frech kommt – oder wenn ich mich täusche?»

Solche zwiespältigen Gefühle seien normal, sagt

Walter Noser, Beobachter-Experte für Sozialfragen. «Sich

in fremde Händel einzumischen widerspricht unserer Kultur,

deren Grundsatz lautet: ‹Was hinter der Wohnungstür

passiert, geht niemanden etwas an.›» Doch mit vornehmer

Zurückhaltung oder Wegschauen allein ist es nicht getan:

Das dumpfe Gefühl, dass mit den Nachbarn etwas nicht

in Ordnung ist, bleibt bestehen.

Man kann auf verschiedene Weise abklären, wie schwerwiegend

das Beobachtete ist (siehe «Eingreifen oder nicht?»,

Seite 63). Am heikelsten ist der amtliche Weg: Wie die Polizei

ist auch die Vormundschaftsbehörde von Rechts wegen zum

Abklären und allfälligen Eingreifen verpflichtet.

Deshalb sollte dieses Vorgehen nur bei gesicherten Fakten

gewählt werden.

Sandra Alank (Name geändert) bekam die Folgen «heimlichen

Anschwärzens», wie sie es nennt, schmerzlich zu

spüren. Wenige Wochen nach ihrem Einzug in ein Mehrfamilienhaus

hatte sie eine Vorladung der Vormundschaftsbehörde in

der Post. Eine Drittperson habe gemeldet, sie vernachlässige

ihre kleine Tochter, schrieb das Amt – was sich später

als bösartige Unterstellung herausstellte. «Es

wurde eine alte Lügengeschichte aufgewärmt, die

mein Exmann am früheren Wohnort in Umlauf gesetzt hatte»,

sagt Sandra Alank. Entsprechend sauer ist sie wegen der anonymen

Meldung. Inzwischen hat sie herausgefunden, dass es sich um

eine Frau handelt, die im selben Haus wohnt: «Sie hätte

doch direkt mit mir sprechen können.»

Unverfänglicher ist die Benachrichtigung nichtstaatlicher

Beratungsstellen, wie sie in grösseren Gemeinden zu finden

sind. Hier können Drittpersonen ihre Beobachtungen mit

Fachleuten besprechen, ohne dass gleich die Behördenmaschinerie

in Gang kommt. «Gemeinsam erörtern wir die möglichen

Handlungsweisen», sagt Anna Flury, Mitarbeiterin des

Elternnotrufs Zürich. Im Fall von Sandra Alank hätte

die Nachbarin etwa sagen können: «Frau Alank, Sie

wohnen erst kurz im Haus. Ich möchte Sie gern zum Kaffee

einladen und etwas mit Ihnen besprechen.»

Jugendsekretariat um Rat fragen

Annalies Bellwohl wählte einen dritten Weg: Sie holte

sich Rat beim örtlichen Jugendsekretariat. Dann nahm

sie Kontakt mit Nicolas’ Mutter auf. Es stellte sich

heraus, dass die Eltern oft bis in den Abend hinein arbeiten

müssen. Gemeinsam konnte eine gute Lösung gefunden

werden: An den beiden Tagen, an denen seine Mutter erst nach

20 Uhr von der Arbeit heimkommt, darf Nicolas nun jeweils

bei seinem Spielkameraden Oliver zu Abend essen.

© Beobachter Ausgabe 18 vom 05. Sep 2003 - Alle Rechte vorbehalten

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