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Baurecht

Warum ist das Bauland so erstaunlich billig?

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  • Stock-Kollektion colourbox.com
Ausgabe:
16/09

Frage: Ich möchte gern Bauland kaufen, um mir meinen Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Nun habe ich in einer Annonce gesehen, dass Land im Baurecht zum Verkauf steht. Der Preis ist erstaunlich tief. Was genau heisst denn Baurecht?

Das Baurecht ermöglicht Ihnen, ein Haus zu bauen, ohne dafür den nötigen Boden zu besitzen. Das heisst konkret: Das Grundstück, das im Baurecht zum Verkauf angeboten wird, bleibt im Eigentum des Verkäufers. Dieser räumt Ihnen aber mit einem Servitut (Nutzungsrecht) das Recht ein, auf seinem Land ein Haus zu bauen und es zu besitzen. In der Regel ist ein Baurecht selbständig (also vererblich und auf andere Personen übertragbar) und dauernd (der Vertrag über das Baurecht muss für eine Dauer zwischen 30 und längstens 100 Jahren abgeschlossen werden). Eine spätere Verlängerung ist zwar möglich; darüber verhandeln kann man jedoch erst nach Ablauf der ersten Vertragsdauer.

Als Gegenleistung dafür, dass Ihnen das Land zur Verfügung gestellt wird, müssen Sie dem Besitzer einen Baurechtszins entrichten. Der Zins berechnet sich als prozentualer Bruchteil des Landpreises und wird üblicherweise an die Teuerung angepasst. Es ist darauf zu achten, dass der Landbesitzer mit dem Zins keine übermässige Rendite erzielt.

Verlassen Sie sich aber nicht nur auf Zahlen des Baurechtgebers, sondern lassen Sie das Grundstück von unabhängigen Schätzern schätzen.

Ein recht komplizierter Vertrag

Nach Ablauf des Baurechts fällt das Haus ins Eigentum des Grundstücksbesitzers zurück. Dieser sogenannte Heimfall wird natürlich angemessen entschädigt. Die Heimfallentschädigung sollte unbedingt vertraglich klar geregelt sein. Um diese Entschädigung zu berechnen, wird ein komplizierter Schlüssel angewendet – überhaupt ist die Ausgestaltung eines Baurechtsvertrags komplex. Es lohnt sich deshalb, den Vertragsentwurf nicht nur durch Ihre Bank, sondern auch durch einen fachkundigen Anwalt überprüfen zu lassen.

Weitere Knackpunkte sind die Bedingungen bezüglich eines allfälligen Verkaufs des Hauses sowie auch allfällige Beschränkungen betreffend die Nutzung des Hauses.

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© Beobachter Ausgabe 16 vom 06. Aug 2009 - Alle Rechte vorbehalten

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