Bei Regen floss das Wasser in Strömen durch die Tür des Neubaus. Familie Messerli aus Gerzensee BE reklamierte beim Generalunternehmer. Doch dieser vertröstete die frisch gebackenen Hausbesitzer immer wieder mit Ausreden: Die Schäden wurden nur schleppend repariert. Erst die Intervention des Beobachters half. «Plötzlich wurden alle Mängel behoben», sagt Beat Messerli. «Sogar das Vordach, um das wir lange kämpften, haben wir erhalten.»

Ein Erfolg in letzter Minute, wie sich bald zeigte: Heute ist die Verkäuferin der Häuser, die Thuner Zumbrag Generalunternehmung AG, pleite. Hart trifft es vor allem die Käufer von Zumbrag-Häusern im zürcherischen Gutenswil: Wer die Bauarbeiten vollenden wird, ist unklar – viele Handwerker haben ihr Geld noch nicht erhalten und verweigern die Weiterarbeit. Unangenehm für die Eigentümer, denn neben der Bauverzögerung drohen ihnen happige finanzielle Verluste.

Grundsätzlich ist das Bauen mit einem Generalunternehmer (GU) praktisch: Der Unternehmer verkauft dem Bauherrn eine zu erstellende Liegenschaft zu einem Festpreis und vergibt die einzelnen Arbeiten auf eigenes Risiko. Das hat den Vorteil, dass der Bauherr nur mit einem Vertragspartner verhandeln muss. Das Geschäft geht allerdings nur reibungslos über die Bühne, wenn der GU seriös arbeitet und finanziell abgesichert ist.

Heikel für den Bauherrn wirds, wenn ein GU in Konkurs geht: Wurden beispielsweise die Handwerker noch nicht bezahlt, können sie so genannte Bauhandwerkerpfandrechte geltend machen: Bezahlt der Bauherr die offenen Rechnungen nicht aus dem eigenen Sack, muss er mit der Zwangsverwertung seines Hauses rechnen. Bei knapper Kalkulation droht der Ruin.

Am besten Hausbank beiziehen

Vor einem Vertragsschluss sollte deshalb die Bonität des GU sorgfältig geprüft werden. Am besten fährt ein Bauherr, wenn er das ganze Geschäft über seine Hausbank abwickelt. «Über den Generalunternehmer werden in jedem Fall ausgedehnte Erkundigungen eingeholt», sagt Urs Ackermann von der Zürcher Kantonalbank. «In aller Regel sind uns die Namen der schwarzen Schafe bekannt.»

Ist der Vertrag unter Dach und Fach, müssen die Zahlungsflüsse aufmerksam verfolgt werden. «Hier sind rigorose Kontrollen nötig», mahnt der Hettlinger Bauberater Carlo Barizzi. «Wer sein Geld aus der Hand gibt, kann eine böse Überraschung erleben.»

Am besten lässt man das Baukonto von der Bank führen. «Wir prüfen sehr genau, wohin die Zahlungen geleistet werden und ob diese mit dem Kostenvoranschlag übereinstimmen», sagt Urs Ackermann. «Stellen wir irgendwo Kostenüberschreitungen fest, greifen wir sofort ein.» Ein Verfahren, das die Zumbrag-Kunden vor Schaden bewahrt hätte.
 

Generalunternehmer: Vorsicht geboten


  • Lassen Sie sich nie zu einem Vertragsschluss drängen.

  • Prüfen Sie die Bonität des Generalunternehmers. Verlangen Sie einen aktuellen Betreibungsregisterauszug.

  • Verlangen Sie Referenzen. Lassen Sie sich eine Liste mit den in den letzten Jahren erstellten Bauten aushändigen.

  • Voraus- oder Reservationszahlungen müssen auf ein Sperrkonto einbezahlt und verzinst werden.

  • Verlangen Sie vom Generalunternehmer eine Bank- oder eine Versicherungsgarantie. Damit verpflichtet sich die Bank respektive die Versicherung als Solidarbürge, notfalls sämtliche Bauhandwerkerpfandrechte abzulösen.