Das Ehepaar Peter und Felicitas Schneider besitzt seit 14 Jahren eine kleine Zweitwohnung in Beatenberg BE. «Gern wären wir in eine etwas grössere umgezogen», sagen die Solothurner. Ein Vermittler bot ihnen eine an. Sie gefiel Schneiders, doch sie wollten von der Gemeinde wissen, ob sie überhaupt als Zweitwohnung genutzt werden kann – der bisherige Eigentümer hatte jahrelang den Wohnsitz in Beatenberg.

Die Antwort bestätigte ihre Befürchtung. «Die Wohnung muss als Erstwohnung genutzt werden, durch den Eigentümer selber oder durch einen Dauermieter mit Wohnsitz in Beatenberg», schrieb der Bauverwalter. Andernfalls werde man «die Wohnung versiegeln und Wasser und Strom abstellen lassen». Schneiders Vorschlag, die alte Zweitwohnung als Erstwohnung zu verkaufen, um die neue als Zweitwohnung nutzen zu können, wurde abgelehnt.

Beatenberg ist eine der wenigen Gemeinden, die eine Umnutzung von Erstwohnungen in Zweitwohnungen grundsätzlich verbieten. Das geht über die Verordnung des Bundes zur Zweitwohnungsinitiative hinaus. Diese untersagt eine Umwandlung nur, wenn der Eigentümer zugleich eine neue Erstwohnung in der Gemeinde oder einer Nachbargemeinde baut.

Einfach nachträglich zahlen

Schneiders beschlossen, Beatenberg zu verlassen. In einem Abschiedsbrief an den Gemeindepräsidenten bedauerten sie das. Die Antwort überraschte: Die Wohnung sollte plötzlich doch eine Zweitwohnung sein. Auch in einem Schreiben an den Wohnungsverkäufer heisst es: «Wir haben erfahren, dass Sie für 2012 und 2013 die Kurtaxen bezahlt haben. Hiermit kann ich erklären, dass Ihre Wohnung eine Zweitwohnung ist.»

Tatsächlich ist das Zahlen von Kurtaxen in Beatenberg dafür entscheidend, ob eine Wohnung als Erst- oder Zweitwohnung gilt. Irritierend aber, dass solche Taxen auch nachträglich bezahlt werden können, wie im vorliegenden Fall. Zudem werden sie als Pauschale entrichtet, wenn sich nur Verwandte des Eigentümers in der Wohnung aufhalten. Es müssen also keine einzelnen Übernachtungen belegt werden.

Gemeindepräsident Christian Grossniklaus räumt ein, dass hier ein gewisses Missbrauchspotential besteht. «Allerdings nur, wenn sich ein Eigentümer schon vor Annahme der Zweitwohnungsinitiative abgemeldet hat und seine Wohnung noch nicht verkauft ist.» Das treffe nur auf wenige Wohnungen zu. Bei einem Wegzug nach Annahme der Initiative würde eine Umwandlung dagegen nicht mehr akzeptiert, versichert Grossniklaus.

Die Schneiders haben Beatenberg dennoch verlassen. Die Wohnung, für die sie sich interessierten, ist bereits an einen Dritten verkauft worden, bevor sie von der Umwandlung überhaupt erfahren hatten.